Bebauungsplan Gemeinde Oppach Erneute Beteiligung

Entwurf 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Wassergrund" i.d.F. Oktober 2018

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.11.2018 bis 27.11.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung Auslegung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ in der Fassung vom Oktober 2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Oppach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2018 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ in der Fassung vom Oktober 2018 gebilligt und beschlossen. Dieser Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht und allen Fachinformationen, die zur Verfügung standen, werden für die Dauer von zwei Wochen gemäß § 4 a Absatz 3 Satz 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Der Geltungsbereich des überarbeiteten Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ liegt, befindet sich an der Brunnenstraße und umfasst eine Fläche von ca. 3,84 ha. Zu diesem Geltungsbereich gehören folgenden Grundstücke der Gemarkung Oppach: 243/1 tw., 243/2, 1823/1, 1823/4 tw., 1825/2, 1826/7, 1826/9 (geändert nach Vermessung vom Mai 2018 in 1826/11 tw, 1826/12 und 1826/13) und wird umgrenzt von - dem Gewerbegebiet „Wassergrund“, u.a. mit der Firma ATN Hölzel GmbH im Norden - Ackerflächen im Osten, Süden und Westen. Für externe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden dem Bebauungsplan folgende Grundstücke der Gemarkung Oppach zugeordnet (Gesamtfläche 0,78 ha): 1774 (M5), 1781 tw. (M6). Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen. Standort Plangebiet Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Juli/August 2018. Aufgrund der Stellungnahmen des Landkreises Görlitz, der SOWAG, dem Abwasserzweckverband „Obere Spree“ und der Gemeinde Sohland erfolgte eine Überarbeitung des Entwurfes. Dieser Entwurf ist vom Gemeinderat der Gemeinde Oppach in seiner Sitzung am 25.10.2018 mit BV 56/2018/GR für eine erneute, verkürzte und auf die vorgenommenen Änderungen begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB gebilligt worden. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ in der geänderten Fassung vom Oktober 2018 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und aller für die Beurteilung notwendigen Unterlagen liegt vom 12.11.2018 bis einschließlich 27.11.2018 im Rathaus Oppach, August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach, zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich aus: Montag, Mittwoch, Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Im Rahmen der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Dies sind: • farblich hervorgehobene Stellen in den Planungsunterlagen • Änderung der Umgrenzung der Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Abwasserabflusses, • Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie Ablagerungen, Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenstehen, • mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.oppach.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar. Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum überarbeiteten Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Oppach, 26.10.2018 gez. Sylvia Hölzel Bürgermeisterin (Siegel)

Kontaktperson

Frau Gottschalk

Amtsleiterin für Bauen und Ordnung

August-Bebel-Straße 32

02736 Oppach

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