Bebauungsplan Stadt Waldenburg Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Standortverlagerung Penny - Markt“ Stadt Waldenburg - Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.11.2018 bis 07.12.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Standortverlagerung Penny - Markt“

 

Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses sowie Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Waldenburg hat mit der Sitzung vom 27.06.2017 die Aufstellung und mit der Sitzung am 18.09.2018 die Billigung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Standortverlagerung

Penny – Markt“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich auf die Flurstücke 611/1 und 183/2 (teilweise) der Gemarkung Waldenburg mit einer Gesamtfläche von ca. 1,17 ha.

Die Lage des Plangebietes (ehemaliger Molkereibetrieb) ist im Kartenausschnitt der Anlage 1 ersichtlich.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einkaufzentrum“ (§ 11 Abs. 2 BauNVO) die Voraussetzungen für die Verlagerung des bestehenden Penny-Markt Standortes zu schaffen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 (4) Bau GB) mit Umweltbericht (§ 2a Bau GB) durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit von 05.11. bis 07.12.2018 im Rathaus der Stadt Waldenburg, Markt 1, 08396 Waldenburg, Bauamt während der folgend genannten Zeiten und nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montag Mittwoch und Freitag              09:00 bis 12:00  Uhr

Dienstag                                              09:00 bis 12:00             13:00 bis 18:00  Uhr

Donnerstag                                          09:00 bis 12:00            13:00 bis 16:00  Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Waldenburg unter www.waldenburg.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https//www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 1 Bau GB eingegangen und verfügbar:

 

BUND LV Sachsen e.V. vom 12.03.2018

Schutzgut Mensch           

-   verlängerter Weg zum Nahversorgungsbereich 

-   Behindertengerechtheit des Fußgängerzuweges

-   Emissionen durch Einkaufsmarktbetrieb

Schutzgut Kultur- und Sachgüter  

-   Erhalt des Gebäudeensembles mit durchaus baugeschichtlicher Relevanz

Schutzgut Pflanzen          

-   Erhalt des Naturdenkmals "Eiche an der ehemaligen Molkerei"

Landkreis Zwickau vom 09.03.2018

Untere Immissionsschutzbehörde 

Schutzgut Mensch:          

-   Erstellung einer Lärmprognose ist erforderlich, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen 

SG Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft      

Schutzgut Pflanzen

-   Erhalt des Naturdenkmals "Eiche an der ehemaligen Molkerei" und Einhaltung des Schutzbereiches

Schutzgut Tiere

       -    Forderung der Erarbeitung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages

SG Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus

Schutzgut Mensch

-   Darstellung der Auswirkungen der Planung auf den Einzelhandel im Stadtgebiet

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 12.03.2018

Schutzgut Mensch

-   Hinweis zum vorsorgenden Radonschutz

Sächsisches Oberbergamt vom 26.02.2018

Schutzgut Boden 

-   ca. 80 m vom Vorhabenstandort liegt eine Fläche zum Abbau von Bodenschätzen        

-   ebenso ist eine alte Lehmgrube vorhanden

Darüber hinaus liegen folgende Gutachten zur Einsicht bereit:

-   Artenschutzgutachten gebäudebewohnende Tierarten Alte Molkerei und Nebengebäude in Waldenburg.

    J. Frömert, Hohenstein-Ernstthal, Juli 2018

(Vorgefunden wurden Nistplätze von siedlungstypischen Vogelarten im Gebäudebestand.

Schaffung von Nisthilfen und Ersatzquartieren eventuell vorhandener Fledermausbestände geplant)

-   Schallimmissionsprognose LG 43/2018 zu den Schallimmissionen des vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes "Standortverlegung Penny-Markt" am Standort "Altenburger Straße 60" in Waldenburg

    Ingenieurbüro Frank & Apfel GbR, Eisenach, 03. 08. 2018

-   Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Stadt Waldenburg "Standortverlagerung Penny-Markt"

    GUP Dr. Glöss Umweltplanung, Ehrlichstraße 10, Berlin, September 2018

-   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Bebauungsplan Stadt Waldenburg "Standortverlagerung Penny-Markt"

    GUP Dr. Glöss Umweltplanung, Ehrlichstraße 10, Berlin, September 2018 

Waldenburg, den 08.10.2018

Bernd Pohlers

Bürgermeister

Stadt Waldenburg  

Kontaktperson

Stadtverwaltung Waldenburg, Bauamt

Markt 1

08396 Waldenburg

Ralph Zenker

037608 12339

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung Planentwurf
  • Planzeichnung Entwurf
  • Grünordnungsplan zum Bebauungsplan
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Maßnahmeblätter Grünordnerischer Fachbeitrag
  • Planzeichnung
  • Planzeichnung
  • Artenschutzgutachten gebäudebewohnende Tierarten
  • Schallemmissionsprognose LG 43/2018

Informationen

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