Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Standortverlagerung Penny - Markt“
Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses sowie Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldenburg hat mit der Sitzung vom 27.06.2017 die Aufstellung und mit der Sitzung am 18.09.2018 die Billigung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Standortverlagerung
Penny – Markt“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich auf die Flurstücke 611/1 und 183/2 (teilweise) der Gemarkung Waldenburg mit einer Gesamtfläche von ca. 1,17 ha.
Die Lage des Plangebietes (ehemaliger Molkereibetrieb) ist im Kartenausschnitt der Anlage 1 ersichtlich.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einkaufzentrum“ (§ 11 Abs. 2 BauNVO) die Voraussetzungen für die Verlagerung des bestehenden Penny-Markt Standortes zu schaffen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§ 2 (4) Bau GB) mit Umweltbericht (§ 2a Bau GB) durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit von 05.11. bis 07.12.2018 im Rathaus der Stadt Waldenburg, Markt 1, 08396 Waldenburg, Bauamt während der folgend genannten Zeiten und nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Montag Mittwoch und Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 13:00 bis 16:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Waldenburg unter www.waldenburg.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https//www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 1 Bau GB eingegangen und verfügbar:
BUND LV Sachsen e.V. vom 12.03.2018
Schutzgut Mensch
- verlängerter Weg zum Nahversorgungsbereich
- Behindertengerechtheit des Fußgängerzuweges
- Emissionen durch Einkaufsmarktbetrieb
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Erhalt des Gebäudeensembles mit durchaus baugeschichtlicher Relevanz
Schutzgut Pflanzen
- Erhalt des Naturdenkmals "Eiche an der ehemaligen Molkerei"
Landkreis Zwickau vom 09.03.2018
Untere Immissionsschutzbehörde
Schutzgut Mensch:
- Erstellung einer Lärmprognose ist erforderlich, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen
SG Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft
- Erhalt des Naturdenkmals "Eiche an der ehemaligen Molkerei" und Einhaltung des Schutzbereiches
Schutzgut Tiere
- Forderung der Erarbeitung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages
SG Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus
- Darstellung der Auswirkungen der Planung auf den Einzelhandel im Stadtgebiet
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 12.03.2018
- Hinweis zum vorsorgenden Radonschutz
Sächsisches Oberbergamt vom 26.02.2018
Schutzgut Boden
- ca. 80 m vom Vorhabenstandort liegt eine Fläche zum Abbau von Bodenschätzen
- ebenso ist eine alte Lehmgrube vorhanden
Darüber hinaus liegen folgende Gutachten zur Einsicht bereit:
- Artenschutzgutachten gebäudebewohnende Tierarten Alte Molkerei und Nebengebäude in Waldenburg.
J. Frömert, Hohenstein-Ernstthal, Juli 2018
(Vorgefunden wurden Nistplätze von siedlungstypischen Vogelarten im Gebäudebestand.
Schaffung von Nisthilfen und Ersatzquartieren eventuell vorhandener Fledermausbestände geplant)
- Schallimmissionsprognose LG 43/2018 zu den Schallimmissionen des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes "Standortverlegung Penny-Markt" am Standort "Altenburger Straße 60" in Waldenburg
Ingenieurbüro Frank & Apfel GbR, Eisenach, 03. 08. 2018
- Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Stadt Waldenburg "Standortverlagerung Penny-Markt"
GUP Dr. Glöss Umweltplanung, Ehrlichstraße 10, Berlin, September 2018
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Bebauungsplan Stadt Waldenburg "Standortverlagerung Penny-Markt"
Waldenburg, den 08.10.2018
Bernd Pohlers
Bürgermeister
Stadt Waldenburg
Stadtverwaltung Waldenburg, Bauamt
Markt 1
08396 Waldenburg
Ralph Zenker
037608 12339