Bebauungsplan Stadt Borna Öffentliche Auslegung

ZV Planung und Erschließung Witznitzer Seen - 2. vereinfachte Änderung des B-Planes "Ferienhain Nordufer Hainer See"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.11.2018 bis 26.11.2018
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Planzeichnung

In dem seit dem 25.01.2014 rechtskräftigen Bebauungsplan „Ferienhain Nordufer Hainer See“ ist im SO 8 ein Gebiet für Hafenanlagen festgesetzt. Nachdem der Bebauungsplan zu großen Teilen mit der Ferienhaussiedlung, dem Campingplatz und dem zentralen privaten Parkplatz bereits umgesetzt wurde, soll nun der letzte Abschnitt in Form des „Hafendorfes Hain“ folgen.

Zur Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes ist eine Änderung des Bebauungsplanes im SO 8 hinsichtlich der nach § 19 Abs. 4 BauNVO zulässigen Überschreitung der GRZ und der Art der Nutzung insbesondere in Bezug auf die Zulassung von Ferienwohnungen notwendig.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes, Stand 09/2018, wurde in der Sitzung des Zweckverbandes Planung und Erschließung Witznitzer Seen am 09.10.2018 gebilligt.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Folgende Flurstücke der Gemarkung Hain befinden sich im Umgriff der Änderung: T.v. 71/7, T.v. 325/3, T.v. 270/3, T.v. 271/2, T.v. 269a, T.v. 269/2. Der Umgriff der Änderung besitzt eine Größe von ca. 0,65 ha und ist im Übersichtsplan dargestellt.

Der Entwurf zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Ferienhain Nordufer Hainer See“ und die Begründung werden in der Zeit vom 09.11.2018 bis 26.11.2018 während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Planung und Erschließung Witznitzer See der Stadt Borna, Markt 1, Zi. 11 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Zur genannten Zeit können Stellungnahmen von der von den Änderungen des Bebauungsplanes betroffenen Öffentlichkeit bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Planung und Erschließung Witznitzer Seen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Zweckverband Planung und Erschließung Witznitzer Seen

Geschäftsstelle Stadtverwaltung Borna

Frau Meschke

Markt 1

04552 Borna

Tel.: 03433/873120

E-Mail: wifoe.beteiligungen@borna.de

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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