Entwicklungssatzung Gemeinde Neukirchen/Pleiße Öffentliche Auslegung

Entwicklungssatzung für das Gebiet "Groß - An der Werdauer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.10.2018 bis 28.11.2018
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung


über die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Entwicklungssatzung „Groß - An der Werdauer Straße“ in Neukirchen / Pleiße nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB (Stand August 2018)
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen / Pleiße hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 die Aufstellung und den Entwurf der Entwicklungssatzung „Groß - An der Werdauer Straße“ in Neukirchen Pleiße gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §13 (2) Nr.3 BauGB in Verbindung mit §4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden parallel durchzuführen.
Der Entwurf der Entwicklungssatzung der Gemeinde Neukirchen / Pleiße, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung liegen in der Zeit vom:
24.10.2018 bis 28.11.2018
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neukirchen / Pleiße, Pestalozzistraße 40, 08459 Neukirchen Pleiße im Bauamt Zimmer 9 während der Sprechzeiten:


Montag 7:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 7:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 11:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Aufstellung der Entwicklungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt. Dementsprechend wird gemäß §13 Abs.3 BauGB von der Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §2a BauGB, zu umweltrelevanten Informationen nach §3 Abs.2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a BauGB abgesehen.
Parallel dazu kann der Entwurf der Entwicklungssatzung der Gemeinde Neukirchen / Pleiße auf der Internetseite der Gemeinde (www.neukirchen-pleisse.de/bauleitplanung) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Nieder-schrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Neukirchen / Pleiße, 16.10.2018
gez.Liebald
Bürgermeisterin Siegel

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Neukirchen

Bauamt
Frau Dipl.-Ing. (FH) K. Hildebrandt
Tel. 03762 / 952419

k.hildebrandt@neukirchen-pleisse.de

Gegenstände

Übersicht
  • Öffentliche Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Beschluss Entwurf
  • Beschluss Aufstellung

Informationen

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