Bebauungsplan Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des Bebauungsplanes "Neue Grundschule Neukirchen" in der Fassung vom 25.06.2018 der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.07.2018 bis 31.08.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

In der Zeit vom 23.07.2018 – 31.08.2018 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom 25.06.2018 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden

            Montag           07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

            Dienstag         07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

            Mittwoch        07.00 - 12:00 und 13:00 - 15.00 Uhr

            Donnerstag     07:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

            Freitag            07:00 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an C.Lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Grundschule Neukirchen“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Neukirchen, den 11.07.2018

Sascha Thamm

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb.
Bauamt
Frau Lieberwirth
Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.
Tel.: 0371/2710224
E-Mail: c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de

Gegenstände

Übersicht
  • Anlage 1 - Untersuchung Standortalternativen
  • Anlage 1 - Rücklauf TöB LDS
  • Anlage 1 - Rücklauf TöB PV
  • Begründung
  • Bekanntmachung
  • Deckblatt Vorentwurf
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
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