Bebauungsplan Gemeinde Neukieritzsch Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Lobstädter Straße Großzössen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.07.2018 bis 27.08.2018
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Neukieritzsch

über die öffentliche Auslegung

Des Entwurfs des Bebauungsplans

„Wohngebiet Lobstädter Straße in Großzössen“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 mit Beschluss-Nr. 06/59-2018 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Lobstädter Straße in Großzössen“ in der Fassung vom 31.05.2018 samt Begründung, Anlagen und Einschätzung der Gemeinde Neukieritzsch gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich ist in der angehängten Abbildung dargestellt.

Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m.  § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Lage und Größe des Plangebietes

Das Plangebiet befindet sich in Neukieritzsch OT Großzössen, nördlich und östlich einge-bunden im alten Ortskern von Großzössen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 6.030 m2.

Planungsanlass und -erfordernis

Der Investor ist Eigentümer des Flurstücks 201/30 der Gemarkung Großzössen. Durch eine Neuparzellierung entstanden daraus die Flurstücke 201/62 bis 201/69 als Bebauungsfläche und das Flurstück 201/61 als Verkehrsfläche. Der Eigentümer beabsichtigt, auf den Flurstücken 201/62 bis 201/69 mehrere Bauplätze auszuweisen. Die besagten Flurstücke befinden sich direkt angrenzend an den Innenbereich der Ortslage Großzössen.

Ziele der Planung

Der Investor verpflichtet sich, auf seine Kosten durch einen hierfür qualifizierten Städteplaner, der im Einvernehmen mit der Gemeinde zu beauftragen ist, den Entwurf eines vereinfachten Bebauungsplans gemäß § 13b BauGB für das Vertragsgebiet erstellen zu lassen.

Verfahren

Dieses Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt, da die im § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 BauGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Topografie und Bodenverhältnisse

Das Plangebiet ist im Wesentlichen eben und weist ein sehr geringes Gefälle auf, das von Süden nach Norden um ca. 0,7 m leicht ansteigt. Im Süden liegt die Höhe bei ca. 134,6 m DHHN 92, im Norden bei ca. 135,3 m DHHN 92. (DHHN 92 ≙ NHN ≙ NN)

Es sind keine registrierten Altlastenverdachtsflächen im Kataster der LMBV vorhanden. Das Grundstück liegt nicht in einem Altbergbaugebiet. Filterbrunnen und bergmännische Grubenbaue sind nicht vorhanden.

Vorhandene Bebauung und Nutzungen

Das Plangebiet ist derzeit unbebaut und wird nicht genutzt. Die Brachfläche wurde bis zu Beginn der 90er Jahre durch das BKK Borna als Standort für Magazingebäude, einen Kiosk, Verwaltungsgebäude und im Zuge des Lehrlingswohnheimes genutzt. Derzeit ist der Standort durch Rasen- bzw. Wiesenflächen mit vereinzelten Laub- und Nadelbäumen geprägt.

Vorhandene Wohnbevölkerung und soziale Infrastruktur

Das Plangebiet ist derzeit nicht bewohnt und es sind keine Einrichtungen der sozialen Infrastruktur auf dem Gelände vorhanden. Unmittelbar an das Plangebiet grenzt nach Westen die Kindertagesstätte „Krümelwäldchen“ und ein Sportplatz. Im Osten befindet sich in der Nähe eine Bäckerei sowie ebenfalls wie im Westen Wohnbebauung.

Vorhandene Freiflächen und ihre Nutzung

Die Freiflächen sind nicht versiegelt und werden nicht genutzt. Über das Gelände führen derzeit einige wilde Fußwege als Pfade

Technische Infrastruktur

Das Plangebiet wird südlich durch eine asphaltierte öffentliche Zufahrtsstraße begrenzt, die ein Teil der Lobstädter Straße ist.

Auf dieser Zufahrtsstraße liegen zurzeit auch die Versorgungsleitungen für Gas, Trinkwasser und die Stadtbeleuchtung. Nicht vorhanden sind Leitungen für Elektro, Telekommunikation und Mischwasser. Diese müssen von der Lobstädter Hauptstraße neu verlegt werden. Dazu ist mit dem Investor noch ein Erschließungsvertrag zu vereinbaren.

Wohnflächenbedarf

Um Neukieritzsch als Wohnstandort aufzuwerten ist es sinnvoll, attraktive Wohnungen als Einfamilien- oder Doppelhäuser in guten Lagen anzubieten. Diesem Ziel trägt der Bebauungsplan Rechnung.

Seit der Veröffentlichung der Beschlusses 09/93-2017 der 9. Sitzung des Gemeinderates vom 24.10.2017 liegen dem Investor bereits mehr als ausreichend Anfragen vor, dieses unterstreicht den Bedarf in der Bevölkerung.

Denkmalschutz

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich keine denkmalgeschützten baulichen Anlagen.

Eigentumsverhältnisse

Die Flurstücke befinden sich im Eigentum des Investors in privater Hand. Die festgesetzten Verkehrsflächen werden nach deren Herstellung der Kommune übertragen.

Plangrundlage

Plangrundlage ist die automatisierte Liegenschaftskarte des Freistaates Sachsen (Stand Mai 2017). Ergänzt wird diese durch Daten der Versorgungsträger. Der Katasterplan wurde in digita­lisierter Form verwendet. Das Höhenbezugssystem ist DHHN 92, dieses entspricht den früheren Höhenangaben NHN bzw. NN.

Tiere und Pflanzen

Schutzgebiete gemäß dem Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG), SPA-Gebiete (Specialy Protected Area, Vogelschutzgebiete) und FFH-Gebiete (Schutzgebiete Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) sind im Bereich des Plangebiets weder vorhanden noch grenzen sie an das Plangebiet an.

Die Flurstücke sind überwiegend mit Rasen und Einzelbäumen unterschiedlichen Alters bewachsen.

Boden und Wasser

Der Boden ist infolge der Vornutzung als Wohngebiet bereits überformt. Die Brachfläche wurde bis zu Beginn der 90er Jahre durch das BKK Borna als Standort für Magazingebäude, einen Kiosk, Verwaltungsgebäude und im Zuge des Lehrlingswohnheimes genutzt.

Natürliche Wasserläufe befinden sich nicht im Plangebiet. Wasserschutzgebiete gemäß Wasserhaushalts Gesetz (WHG) sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden. Die Grundstücke liegen ebenso weder in einem Überschwemmungsgebiet / Landschaftsschutzgebiet bzw. Naturschutzgebiet / Wasserschutzgebiet und in keinem Biotop.

Angaben zu flurnahen Grundwasserständen im Plangebiet sind dem Baugrundgutachten vom 10.03.2017 (siehe Anlage) zu entnehmen.

Altlasten

Für das Plangebiet im Näherungsbereich Altlastenverdachtsfläche Nr. 23 aus dem Flächennutzungsplan "Schlosserei Seelig" wurden im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) keine Eintragungen festgestellt. Somit ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass keine altlastverdächtigen Flächen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) vorliegen.

Es sind keine registrierten Altlastenverdachtsflächen im Kataster der LMBV vorhanden. Das Grundstück liegt nicht in einem Altbergbaugebiet. Filterbrunnen und bergmännische Grubenbaue sind nicht vorhanden.

7.1.4       Luft und Klima

Klimatisch wird das Planungsgebiet vom Einzugsbereich des subkontinentalen Binnenlandklimas des Leipziger Landes geprägt. Charakteristisch sind wechselhafte Witterungsverhältnisse aufgrund der Lage zwischen dem westlichen maritimen und dem östlichen kontinentalen Klima­gebiet. Das Klima ist durch warme Sommer, mäßig kalte Winter und mäßige Feuchte bestimmt.

Mit einer durchschnittlichen Jahresniederschlagsmenge von 512 mm liegen an der Klimastation Schkeuditz die geringsten Niederschlagswerte von Sachsen vor. Die Jahres-Durchschnittstemperatur beträgt an der Klimastation Schkeuditz 8,8 °C. Die Hauptwindrichtung der Wetterstation Schkeuditz ist Südwest und Süd. Dies resultiert aus einem höheren Anteil an höheren Windgeschwindigkeiten. Hingegen verteilen sich geringeren Windgeschwindigkeiten auf alle Windrichtungen. Belastungen der Luft werden in geringem Umfang vor allem durch den Straßenverkehr verursacht. Durch Großzössen verlaufen nur Ortsstraßen, von denen aufgrund des relativ geringen Verkehrsaufkommens nur eine geringe Belastung ausgeht. Die Bundes-straße 176 verläuft ca. 1 km südlich von Großzössen. Die K 7930 als Ortsverbindung Lobstädt-Rötha, führt als Umgehungsstraße an Großzössen vorbei. Erhöhte Schallimmissionen aus Flugtrassen und Bundesstraßen liegen nicht vor.

Menschen

Belastungen für die Anwohner können vor allem Verkehrslärm und die überwiegend durch den motorisierten Verkehr hervorgerufene Luftbelastung bilden. Dabei handelt es sich um die Lobstädter Hauptstraße, die den Ort in Nord-Südrichtung durchschneidet und die Bergmannstraße nördlich des Planungsgebietes. Aufgrund des relativ geringen Verkehrsaufkommens dieser Ort- bzw. Zufahrtsstraßen geht von diesen nur eine geringe Belastung für die Menschen aus.

Kultur und sonstige Sachgüter

Im Plangebiet sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine archäologischen Schutzgebiete, Denkmalschutzobjekte oder sonstiger Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung vorhanden.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 23.07.2018 bis einschließlich 27.08.2018.

Die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 07/2018 der Gemeinde Neukieritzsch erschienen und ortsüblich bekannt gemacht worden.

Beteiligung der Behörden

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf erfolgt durch Zusendung des Entwurfs des Bebauungsplanes sowie seiner Begründung (jeweils der auch öffentlich ausgelegten Fassung) mit Schreiben vom 19.07.2018 (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB). Als Abgabefrist wird der 27.08.2018 benannt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die im Gemeindeamt Sitzungssaal Raum 18 auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internetportal der Gemeinde Neukieritzsch eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegefrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden, Dies kann während den Dienstzeiten

Montag            09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 – 12:00 Uhr         13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch          geschlossen

Donnerstag      09:00 – 12:00 Uhr         13:00 - 17:00 Uhr

Freitag             09:00 – 12:00 Uhr                                             erfolgen.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.

Neukieritzsch, 26.06.18               gez.

Thomas Hellriegel

                                                     Bürgermeister

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https://www.neukieritzsch.de/sonstiges/datenschutzerklaerung.html einsehen.

Kontaktperson

Bauamt Gemeinde Neukieritzsch
Schulplatz 3
04575 Neukieritzsch

Leiter Bauamt
Rene` Hertzsch
Tel.:       03432 803 27
Fax:       03432 803 12
E-Mail:   r.hertzsch@neukieritzsch.de

Homepage: https://www.neukieritzsch.de/

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung - Bebauungsplan
  • Bodengutachten einschl. Anlagen 1-5
  • Bodengutachten Anlage 6- Bewertung der Versickerungsfähigkeit
  • Schleppkurvenplan

Informationen

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