Bebauungsplan Gemeinde Mittelherwigsdorf Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 13 "Wohnbebauung Willi-Gall-Straße" Oberseifersdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.01.2018 bis 05.02.2018
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Planzeichnung

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13

"Wohnbebauung Willi-Gall-Straße" Oberseifersdorf

Mit Beschluss-Nr. 077/12/17 vom 11.12.2017 hat der Gemeinderat Mittelherwigsdorf den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Willi-Gall-Straße" Oberseifersdorf, in der Fassung vom 27.11.2017, bestehend aus

- Teil A - Planzeichnung

- Teil B - Textliche Festsetzungen und

- der Begründung

gebilligt.

Der Entwurf wird entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. und 3 und §3 BauGB im Zeitraum

vom 03.01.2018 bis 05.02.2018

Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag 9.00 – 12.00 Uhr

im Gemeindeamt Mittelherwigsdorf (Bauamt), Am Gemeindeamt 7, 02763 Mittelherwigsdorf zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Mittelherwigsdorf, Am Gemeindeamt 7, 02763 Mittelherwigsdorf vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit Einwendungen geltend gemacht werden, die in der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Übersichtskarte eingetragen.

  1. Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB wird nicht angewendet.
  1. zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. >>

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de sowie über das Internetportal der Gemeinde www.mittelherwigsdorf.de einsehbar.

Markus Hallmann

Bürgermeister

Kontaktperson

Sabine Faßl, Bauamt

Tel.: 03583 5013-15

Mail: fassl@mittelherwigsdorf.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen
  • Bekanntmachung

Informationen

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