Flächennutzungsplan Gemeinde Neukirchen/Pleiße Öffentliche Auslegung

11. Änderung Flächennutzungsplan (Pestalozzistraße und Bergallee)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.10.2017 bis 27.11.2017
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Planzeichnung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

11. Flächennutzungsplanänderung Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs.2 BauGB Entwurf Stand 08/2017

Der Gemeinderat Neukirchen/Pleiße hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 28.09.2017 den Planentwurf der 11. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom März 2016 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Daher liegen die Planunterlagen, bestehend aus:

o Teil A – Planzeichnung M 1 : 5.000,

o Teil B – Text und

die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen:

Belangträger/ Schreiben vom:

umweltbezogene Informationen / Anregungen:

Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung/ 18.04.2017

Prüfung Standortalternativen für die Fläche an der Pestalozzistraße

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie/ 24.04.2017

Hinweise zu Geodaten, Erdbebenzone und vorsorgenden Radonschutz

Landesamt für Archäologie/ 10.04.2017

Hinweis zu Archäologische Funde

Landratsamt Zwickau/

05.05.2017

Hinweis zu wildabfließenden Wasser und Grundwasser

MITNETZ STROM mbH/

18.04.2017

Hinweis zu Niederspannungsleitung und Hoch-spannungsleitung

liegen in der Zeit vom 25. Oktober bis 27. November 2017 während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen/Pleiße, Bauamt Zi.9, Pestalozzistr. 40, 08459 Neukirchen/Pleiße öffentlich aus:

Montag 07:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 11:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Zi.9 vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4(2) i.V.m. § 4a(2) BauGB, die Nachbarkommunen nach § 2(2) BauGB beteiligt.

Neukirchen/Pleiße, den 17.10.2017

gez. Ines Liebald, Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Dipl.Ing.(FH) K.Hildebrandt, Bauamtsleiterin Neukirchen

Tel.: 03762 952419

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