Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Waldenburg Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung Gemeinde Oberwiera OT Röhrsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.10.2017 bis 01.12.2017
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung „Kirchsteig“ Röhrsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberwiera hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.09.2017 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Kirchsteig“ Röhrsdorf in der Fassung vom 25.08.2107 mit Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 und Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung mit Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

In der Zeit vom 23.10.2017 bis 01.12.2017

in der Gemeindeverwaltung Oberwiera,

Hauptstraße 19, 08396 Oberwiera

während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag                 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag               09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag           09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                  09:00 bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Geringswald

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Oberwiera

Hauptstraße 19

08396 Oberwiera

E-Mail: info@gemeindeoberwiera.de

Telefon: 037608 / 22926

Fax: 037608 / 22995

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Entwurf Satzung und Begründung
  • Lageplan

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.