Bebauungsplan Gemeinde Oppach Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Grahbergstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.08.2017 bis 12.09.2017
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan „Grahbergstraße“, § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat Oppach hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes „Grahbergstraße“ in der Fassung vom 18.05. 2017 einschließlich Begründung gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Grahbergstraße“ einschließlich Begründung liegt in der Gemeindeverwaltung Oppach, Rathaus, August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach, Zimmer 1.1.

in der Zeit

vom 10.08.2017 bis einschließlich 12.09.2017 während folgender Zeiten:

Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Während der genannten Auslegungsfrist können zum Entwurf von jedermann Bedenken und Anregungen, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift, vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Oppach, den 23.06.2017

(Siegel)

Sylvia Hölzel

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeinde Oppach

Amt für Bauen und Ordnung

Frau Bettina Natschke

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

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