Bebauungsplan Stadt Königstein Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Ortslage Weißig", 10. Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.08.2020 bis 11.09.2020
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen hat in öffentlicher Sitzung am 07.07.2020 mit Beschluss Nr. 31-06/20 den 10. Entwurf des o.g. Bebauungsplanes bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Die öffentliche Auslegung des 10. Entwurfes des Bebauungsplanes „Ortslage Weißig““ erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

10.08.2020 bis 11.09.2020

in der Stadtverwaltung Königstein, Goethestraße 7, 01824 Königstein, 1. Etage Vorraum Bauamt Königstein  während folgender Zeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag      9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich                            13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich                        13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag                            9:00 Uhr - 12:00 Uhr

(nur nach telefonischer Terminvereinbarung) zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt.

Zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen in der Stadtverwaltung wird um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 035021 – 99730 oder 99750 gebeten.

Zusätzlich sind die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48 zu folgenden Zeiten einsehbar:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag      9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich            13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich       13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Vom 24.08. bis 04.09.2020 nur dienstags und donnerstags von 9.00 bis 11.00 Uhr

Zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen in der Gemeindeverwaltung wird um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 035020 – 70 418 gebeten.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite der Gemeinde Struppen (www.Struppen.de) und auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum 10. Entwurf der o. g. Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei dem Beschluss zur Abwägung zum o. g. Satzungsentwurf unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

SV Königstein, Bauamt, Goethestraße 7, 01824 Königstein, Tel.: 035021 99730

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Grünordnungsplan
  • Umweltbericht
  • Baugrund_Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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