Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Parthenstein Frühzeitige Beteiligung

Gemeinde Parthenstein / OT Pomßen "Betonsteinwerk Pomßen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.07.2020 bis 28.08.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Naunhof im Namen der Gemeinde Parthenstein

Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Offenlegung des Bebauungsplans „Betonsteinwerk Pomßen“ der Gemeinde Parthenstein

Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Betonsteinwerk Pomßen“ beschlossen (Beschluss-Nr. 01/06/2020).

Der Geltungsbereich liegt im Westen der Gemeinde Parthenstein und umfasst die in der Gemarkung Pomßen liegenden Flurstücke 291/1 (tw.), 293/1, 294/1, 298 (tw.), 299, 300/b, 301 (tw.), 336/1 (tw.), 339 (tw.), 340/1 (tw.), 345/a (tw.), 462/2 und 462/5 auf einer Fläche von ca. 10,1 Hektar gemäß beigefügter Abbildung.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
• Sicherung des gesamten vorhandenen Produktionsstandorts
• Vorbereitung einer Modernisierung bzw. Anpassung an zusätzliche wirtschaftliche Erfordernisse (z.B. neues Verwaltungsgebäude, Kaltlagerhalle, Mustergarten)
• Festsetzung von privaten Grünflächen zur Eingrünung und Abgrenzung vom Außenbereich und den angrenzenden Nutzungen
• Festsetzungen zum Immissionsschutz zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen auf benachbarte schutzwürdige Nutzungen
• Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Betonsteinwerk Pomßen“ in der Fassung vom 02.04.2020 samt Begründung mit 2 Anlagen und dem Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt (Beschluss-Nr. 02/06/2020).

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Betonsteinwerk Pomßen“ mit seiner Begründung mit 2 Anlagen und dem Umweltbericht werden in der Zeit vom 27.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 in der Stadtverwaltung Naunhof, Außenstelle Parthenstein, Große Gasse 1, 04668 Parthenstein OT Großsteinberg, 1. Etage, öffentlich ausgelegt.


Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann zum Beispiel während folgender Dienstzeiten:
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung in der Gemeindeverwaltung erfolgen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans, die Begründung mit 2 Anlagen und der Umweltbericht sind zusätzlich im Internet auf den Websites https://parthenstein.net/verwaltung/bauleitplanung und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html abrufbar.

Für Rückfragen steht das Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Außerdem können Sie die Planunterlagen im Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter
www.bauleitplanung.sachsen.de bzw. https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite einsehen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Betonsteinwerk Pomßen“ unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Parthenstein, den 26.06.2020
gez. Kretschel
Bürgermeister

Für die Bekanntmachung
gez. Anna-Luise Conrad
Bürgermeisterin Stadt Naunhof

Kontaktperson

Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner,

Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Lufthygienisches Gutachten
  • Umweltbericht

Informationen

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