Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für das Flurstück 1376/4 der Gemarkung Lößnitz
Der Stadtrat der Stadt Lößnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2020 mit Beschluss Nr. SR/2020/0028 den Entwurf der „Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB für das Flurstück 1376/4 der Gemarkung Lößnitz“ in der Fassung 06/2020 mit Planzeichnung im Maßstab 1:1.000, Textteil und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Ergänzungssatzung ist es, vorhandene Potentiale mit baulicher Vorprägung zur Verdichtung und maßvollen Ergänzung zu nutzen. An einer bereits bebauten Straße soll eine weitere Bebauungsmöglichkeit geschaffen werden. Damit wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt und vorhandene Erschließungsanlagen genutzt. Die Verkehrserschließung erfolgt über die Straße „Auf den Gütern“. Die Ergänzungsfläche umfasst das Flurstück 1376/4 der Gemarkung Lößnitz teilweise (siehe Lageplan).
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wurde.
Ersatzbekanntmachung nach § 2 der Satzung der Stadt Lößnitz über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung)
Der Entwurf der „Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB für das Flurstück 1376/4 der Gemarkung Lößnitz“ in der Fassung 06/2020 mit Planzeichnung im Maßstab 1:1.000, Textteil und Begründung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.08.2020 bis 08.09.2020
in der Stadtverwaltung Lößnitz - Verwaltungsgebäude II, 1. Obergeschoss Korridor Bauamt, Marktplatz 2, 08294 Lößnitz öffentlich aus und kann dort während der nachfolgend genannten Sprechzeiten eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Ergänzend werden die auszulegenden Planunterlagen im Beteiligungszeitraum auf der Internetseite der Stadt Lößnitz (www.stadt-loessnitz.de) und über das Zentrale Landesprotal Bauleitplanung (buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan) bereitgestellt.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann kostenfrei Einsicht in die Planungsunterlagen nehmen und Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vortragen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Lößnitz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, erfolgt gleichzeitig während der oben genannten Auslegungsfrist.
Lößnitz, den 03.07.2020
Alexander Troll
Bürgermeister Siegel
Stadtverwaltung Lößnitz - Verwaltungsgebäude II,
1. Obergeschoss Korridor Bauamt,
Marktplatz 2,
08294 Lößnitz