Bebauungsplan Gemeinde Lohmen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Porschendorfer Weg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.07.2020 bis 20.07.2020
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Lohmen hat in öffentlicher Sitzung am 11.06.2020 den Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Porschendorfer Weg“, besteht aus der Planzeichnung - Teil A, den Textlichen Festsetzungen - Teil B, der Begründung - Teil C und dem Umweltbericht -Teil D, jeweils in der Fassung vom 26.05.2020.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

  • Umweltbericht – Teil D, Büro für Landschaftsarchitektur, Dipl.-Ing. Beate Hübner, Lieselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen vom 26.05.2020 mit der Bestandsbewertung und der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung
  • Schallschutzgutachten ABD 42106-01 / 18; Akustik Bureau Dresden, Ingenieurgesellschaft mbH, Julius-Otto-Straße 13, 01219 Dresden vom 26.07.2018
  • Geotechnisches Gutachten zur hydrologischen Untersuchung der Sickerfähigkeit des Baugrundes Bauplanungen Sachsen GmbH Dresden vom 27.02.2002

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Porschendorfer Weg“ erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

06.07.2020 bis 20.07.2020

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Lohmen, Schloß Lohmen 1, während folgenden Zeiten

Montag bis Freitag von             9:00 Uhr bis   12:00 Uhr,
Dienstag zusätzlich von          13:00 Uhr bis   18:00 Uhr und

Donnerstag zusätzlich von     13:00 Uhr bis   16:00 Uhr.

Zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen in der Gemeindeverwaltung wird eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 03501 / 581037 oder 03501 / 58100 empfohlen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite der Gemeinde Lohmen (www.lohmen-sachsen.de) eingesehen werden.

Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.

Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Der Beschluss wird hiermit bekanntgegeben.

Jörg Mildner
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Lohmen
Schloß Lohmen 1
01847 Lohmen

Herr Protze (Sachbearbeiter Bauamt)
Tel.: 03501 / 581037
E-Mail: bauamt@lohmen-sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planteil
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Begründung - Anlage 2
  • Begründung - Anlage 3
  • Umweltbericht
  • Umweltbericht - Anlage 1
  • Bekanntmachung

Informationen

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