Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eibenstock
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock, Stand Februar 2020
Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 26.03.2020 den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock während der Sprechzeiten:
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
in der Zeit vom 14. April 2020 bis 15. Mai 2020.
Da zurzeit infolge der Coronavirus – Pandemie eine generelle Zugangsbeschränkung für die Bevölkerung zum Rathaus der Stadt Eibenstock besteht, muss in der Zeit des Bestehens dieser Beschränkung als Voraussetzung für die persönliche Einsichtnahme in die Planung während der Sprechzeiten eine telefonische Anmeldung im Bauamt der Stadt Eibenstock unter den Rufnummern 037752 57-135 oder 037752 57-131 erfolgen. Mit der telefonischen Terminvereinbarung soll weiter gesichert werden, dass maximal eine Person die Einsichtnahme vornimmt.
Parallel dazu kann der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Internetseite der Stadt Eibenstock (www.eibenstock.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Neben dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock und der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:
Die der Stadt Eibenstock in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes eingeflossen.
Allen Interessierten wird Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über Ziele und Zwecke der Planung, zur Erörterung während des vorgenannten Auslegungszeitraumes und zur Äußerung von Anregungen und Bedenken zu den geänderten und ergänzten Teilen (§ 4a Abs. 3 BauGB) schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift gegeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Eibenstock, den 27.03.2020
Bauamt
Stadtverwaltung Eibenstock
Bauverwaltung Herr Lux
Telefon: 037752 57-131 E-Mail: bauamt(at)eibenstock.de