Bebauungsplan Stadt Altenberg Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ferienhäuser Am Vorwerk, Geising"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.05.2020 bis 13.06.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat von Altenberg hat in seiner Sitzung am 20.01.2020 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ferienhäuser Am Vorwerk, Geising" in der Fassung vom 12.12.2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Areal des ehemaligen Ferienlagers Am Vorwerk auf Teilen des Flurstücks 310/1 der Gemarkung Geising. Planungsziel ist die Behebung des städtebaulichen Missstandes und die Einordnung von Ferienhäusern.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ferienhäuser Am Vorwerk, Geising" i.d.F. vom 12.12.2019

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

  1. Die Fläche des VB-Plans ist durch das ehemalige Ferienlager Am Vorwerk anthropogen vorgenutzt. Am Standort sind Gebäuderuinen und versiegelte Flächen (Zufahrt) vorhanden. Auf den Freiflächen haben sich Ruderalvegetation mit Gehölzaufwuchs (Buche, Berg-Ahorn, Birke, Lärche) sowie Vorwaldstadien aus gemischten Laubbaumarten (Berg-Ahorn, Birke, Robinie) entwickelt. Im Zuge der Realisierung des Vorhabens erfolgt der Rückbau der Gebäuderuinen und Flächenversiegelungen. Der bestehende städtebauliche Missstand am Standort wird somit beseitigt. Die Neubebauung mit bis zu 3 Ferienhäusern erfolgt in einer geringeren baulichen Dichte. Der Standort erfährt insgesamt eine Aufwertung, was sich in der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung in einem Punkteüberschuss widerspiegelt. Es entsteht somit kein zusätzlicher Kompensationsbedarf.
  2. Die durch den VB-Plan vorbereitete Neubebauung betrifft überwiegend Flächen, die bebaut bzw. versiegelt sind. Dementsprechend werden ausschließlich Böden anthropogener Sedimente überbaut. Durch Verringerung der baulichen Dichte der Fläche, geplante Entsiegelungen und die Einbeziehung baulich genutzter Flächen in das Begrünungskonzept des Bebauungsplanes erfährt der Standort insgesamt eine Aufwertung. In der Versiegelungsbilanz steht einer Neuversiegelung von 1.385 m² eine Entsiegelung von 2.460 m² gegenüber
  3. Erhebliche bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Schutzgüter werden nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen.
  4. Das Maßnahmenkonzept sieht folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt vor:
  • Pflanzung von Bäumen und Sträuchern im Bereich der zu entsiegelnden Zufahrt
  • Erhalt von Bäumen
  • Gebäuderückbau und Flächenentsiegelung
  • Begrenzung der Bodenversiegelung
  • durchlässige Zaunanlagen
  • dezentrale Schmutzwasserentsorgung über vollbiologische Kleinkläranlage
  • Niederschlagswasserrückhaltung und –versickerung sowie
  • Schutz des Bodens durch Auflagen während der Bauphase, Flächenrekultivierung
  1. Bei Durchführung der im Umweltbericht genannten Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 3c des UVPG.
  2. Bezüglich im Plangebiet vorkommender europarechtlich geschützter Tierarten wurde ermittelt, dass dieses aufgrund der vorliegenden Standortverhältnisse und Biotopstrukturen potentielle Habitatflächen für artenschutzrechtlich relevante Arten bereitstellt:
    • Die vorhandenen Gehölze bieten potenzielle Niststrukturen bzw. Nahrungshabitate für europäische Vogelarten. Der vorhandene Gebäudebestand bietet geeignete Nistplätze für gebäudebewohnende Vogelarten sowie Halbhöhlenbrüter.
    • Der Altbaumbestand im Randbereich des Plangebietes und die vorhandenen Gebäude bieten potenzielle Lebensräume für Fledermäuse (Spaltenquartiere). Außerdem ist von einer Nutzung des Plangebietes als Nahrungshabitat für Fledermäuse auszugehen.
      Im Ergebnis der durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG bei Berücksichtigung der festgelegten konfliktvermeidenden Maßnahmen (Einschränkung der Zeiten für die Baufeldfreimachung, Kontrolle der zu fällenden Bäume, Kontrolle der Gebäude vor dem Abriss) und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (Anbringen von künstlichen Fledermausquartieren und Nisthilfen) ausgeschlossen werden kann. Damit liegen die artenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassung des Vorhabens vor.
  3. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet befindet sich in mindestens 650 m Entfernung zum Plangebiet (SPA-Gebiet „Fürstenau“). Die Betroffenheit des Schutzgebietes durch das geplante Vorhaben wurde geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes durch das Vorhaben nicht zu erwarten ist, da das Plangebiet außerhalb des SPA-Gebietes liegt, durch das Vorhaben keine Zerschneidung maßgeblicher Bestandteile des SPA-Gebietes erfolgt und sich in größerer Nähe des SPA-Gebietes bereits Wohnbebauung befindet sowie das Plangebiet in der Vergangenheit bereits baulich genutzt wurde.
    Die nächstgelegenen FFH-Gebiete Nr. 044E „Fürstenauer Heide- und Grenzwiesen Fürstenau“ und Nr. 176 „Bergwiesen um Schellerhau und Altenberg“ befinden sich in mindestens 850 m Entfernung und damit in ausreichendem Abstand zum Plangebiet, sodass Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete durch das Plangebiet ausgeschlossen werden können.
    Es wurde daher von einer Verträglichkeitsprüfung abgesehen.
  4. Der VB-Plan liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Oberes Osterzgebirge“. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird daher gleichzeitig das Ausgliederungsverfahren durchgeführt.
  • umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ferienhäuser Am Vorwerk, Geising“ mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
    LRA Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Stellungnahme vom 25.01.2018:
    • Verkleinerung VB-Plan-Geltungsbereich
    • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
    • Beschränkung der Bebauung auf 3 Ferienhäuser
    • Freihaltung umgebender sonstiger extensiver Frischwiesen
    • bauordnungsrechtliche Festsetzungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
    • Gewässerschutz: Versickerung von Niederschlagswasser und gereinigtem Abwasser; Lage im Hochwasserentstehungsgebiet; Grundwasserentnahme zur Trinkwasserversorgung
    • Abfall und Bodenschutz: Beachtung Schutzgut Boden; Hinweise zu Gebäudeabbruch
    • Forst: Berücksichtigung Waldabstand; Hinweise zu Pflanzlisten
       
      Landesdirektion Dresden, Stellungnahme vom 16.01.2018
    • Lage innerhalb Landschaftsschutzgebiet
    • Lage innerhalb Hochwasserentstehungsgebiet
    • Lage innerhalb Erlaubnisfeld zum Aufsuchen von Rohstoffen
    • Lage innerhalb Vorranggebiet Natur und Landschaft gemäß Regionalplan
       
      Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge, Stellungnahme vom 12.01.2018
    • Lage innerhalb Vorranggebiet Natur und Landschaft gemäß Regionalplan, Änderung in 2. Gesamtfortschreibung Regionalplan in Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz (VB-Plan nicht im Konflikt mit dieser regionalplanerischen Festsetzung)  
       
      Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 16.01.2018:
    • Hinweise zu natürlicher Radioaktivität, Geologie
       
      Sächsisches Oberbergamt, Stellungnahme vom 10.01.2018
    • Lage innerhalb Erlaubnisfelder "Erzgebirge" und "Osterzgebirge" zum Aufsuchen von Erzen
       
      Naturschutzverband Sachsen, Stellungnahmen vom 16.01. und 19.01.2018
    • Beachtung Artenschutz bei Gebäudeabriss und ggf. erforderlichen Baumfällungen
    • Hinweise zu CEF-Maßnahmen
       
      Sächsischer Heimatschutz, Stellungnahme vom 15.01.2018
    • Hinweise zu CEF-Maßnahmen für Fledermäuse
       
      Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Stellungnahme vom 19.01.2018
    • Beachtung Artenschutz bei Gebäudeabriss und ggf. erforderlichen Baumfällungen
    • Hinweise zu CEF-Maßnahmen
       
      Grüne Liga, Stellungnahme vom 19.01.2019
    • Berücksichtigung Artenschutz; Artenschutzrechtliche Maßnahmen
       
      Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ferienhäuser Am Vorwerk, Geising" in der Fassung vom 12.12.2019, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht (Teil C) zusammen mit den nach Einschätzung der Kommune wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
       
      vom 13. Mai 2020 bis einschließlich 13. Juni 2020

zu den Dienstzeiten

Montag:           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr       

Dienstag:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr                   

Mittwoch:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr  

Donnerstag:     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr                  

Freitag:            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr  

 

im Bauamt der Stadtverwaltung Altenberg (Zimmer 85), Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Altenberg vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Altenberg unter www.altenberg.de/bekanntmachungen einsehbar.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Thomas Kirsten

Bürgermeister

Kontaktperson

Marcel Bandow

Sachbearbeiter Hochbau

Stadtverwaltung Altenberg

Bauamt, Bauverwaltung

Platz des Bergmanns 2

01773 Altenberg

Tel.: 035056/333-35

m.bandow@altenberg.de

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