Der Stadtrat der Stadt Groitzsch hat in seiner Sitzung vom 05.03.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Michelwitz“ in der Fassung vom 10.02.2020 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Michelwitz“ in der Fassung vom 10.02.2020 besteht aus dem Entwurf der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung inklusive deren Anlagen.
Gleichzeitig werden die tangierten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes „Michelwitz“ in der Fassung vom 10.02.2020 aufgefordert. Von der Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Michelwitz“ in der Fassung vom 10.02.2020 wird in der Zeit vom 06.04.2020 bis 08.05.2020 in der Stadtverwaltung Groitzsch, Bauamt, Zimmer 210, Markt 1, 04539 Groitzsch während der Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr – 11:30 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Michelwitz“ in der Fassung vom 10.02.2020 unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VWGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Für Rückfragen steht auch die PLA.NET Sachsen GmbH, Straße der Freiheit 3, 04769 Mügeln, Tel. 034362 31650, Fax: 034362 31647, E-mail: info@planernetzwerk.de zur Verfügung.
Dirk Schmidt E-Mail: dirk.schmidt@groitzsch.de