Außenbereichssatzung Stadt Bad Elster Öffentliche Auslegung

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Außenbereichssatzung "Untere Bärenloher straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.02.2020 bis 03.03.2020
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Außenbereichssatzung "Untere Bärenloher Straße" im Ortsteil Bad Elster der Stadt Bad Elster

Der Stadtrat der Stadt Bad Elster hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2019 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der Außenbereichssatzung "Untere Bärenloher Straße" in der Fassung 11/2019 mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Satzung ist eine abschließende städtebaulich geordnete Nutzung im Satzungsgebiet an der Unteren Bärenloher Straße. Beim Satzungsgebiet handelt es sich um einen bebauten Bereich im Außenbereich mit Wohnbebauung von einigem Gewicht. Durch die Außenbereichssatzung wird die Möglichkeit eingeräumt, Wohnzwecken dienenden Vorhaben sowie kleine Handwerks- und
Gewerbebetrieben im begrenzten Umfang nach § 35 BauGB zuzulassen.
Entsprechend der städtebaulichen Gegebenheiten und des Bedarfs können damit zunächst erforderliche Erweiterungen an der vorhandenen Bausubstanz vorgenommen werden. Im Einzelfall ist über die verträgliche Einordnung einzelner Neubauten mit direkter räumlicher Zuordnung zur öffentlichen Verkehrserschließung zu befinden. Das Satzungsvorhaben soll der gebietsansässigen Bevölkerung und des vor Ort zu deckenden geringfügigen Baubedarfs dienen.

Die Satzung begründet noch kein Baurecht, es werden allerdings die Zulässigkeitsvoraussetzungen geschaffen, um einzelne städtebaulich begründbare Bauvorhaben nach den Vorschriften des § 35 BauGB zu zulassen. Maßgeblich dafür sind der Satzung nachgeordnete Baugenehmigungsverfahren.

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gemäß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wurde.

Der Entwurf der Außenbereichssatzung "Untere Bärenloher Straße" in der Fassung 11/2019, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie der beigefügten Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 03.02.2020 bis 03.03.2020
in der Stadt Bad Elster, Zimmer 27, Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster

während nachfolgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortüblicher Feiertag fällt.

Montag              09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Mittwoch            09:00 Uhr bis 11 :00 Uhr
Donnerstag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag                09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.
Ergänzend werden die auszulegenden Planunterlagen im Beteiligungszeitraum auf der Internetseite der Stadt Bad Elster und über das Zentrale Landesprotal Bauleitplanung (buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan) bereitgestellt.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, erfolgt gleichzeitig während der oben genannten Auslegungsfrist.

Bad Elster, den 19.12.2019

Olaf Schott

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadverwaltung Bad Elster

Gemeindeamt : Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster

Tel.: 037437 56610

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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