Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Wittichenau Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Rachlau - Mitte"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.02.2020 bis 06.03.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Wittichenau nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB

über die öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes

der Ergänzungssatzung „Rachlau - Mitte“ in der Fassung vom 04.12.2019

Der Stadtrat der Stadt Wittichenau hat in seiner Sitzung vom 11.12.2019 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Rachlau - Mitte“ in der Fassung vom 04.12.2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Das Plangebiet liegt auf Teilen des Flurstückes 42/1 der Gemarkung Rachlau Flur 1.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Rachlau - Mitte“ bestehend aus Planteil mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Bestandsplan sowie die Textliche Begründung zur Ergänzungssatzung vom 04.12.2019 liegen

vom 03.Februar 2020 bis einschließlich 06.März 2020

in der Stadtverwaltung Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau, Bauamt, Zimmer 5 zu den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag             7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag           7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch          7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag       7.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag              7.00 bis 12.00 Uhr.

Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Entwurf der Ergänzungssatzung „Rachlau - Mitte“ mit allen oben erwähnten Teilen einzusehen. Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal eingestellt und zugänglich gemacht.

Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB, ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Jedermann kann sich während der Auslagefrist über die Inhalte der Planung durch Einsichtnahme informieren und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Wittichenau, 22.01.2020

Markus Posch

Bürgermeister

Kontaktperson

Stephen Rachel

Amtsleiter

Bau-, Gewerbe- und Ordnungsamt

..........................................................................

Stadtverwaltung Wittichenau

Markt 1

02997 Wittichenau

Internet: www.wittichenau.de

Telefon: 035725/75541    Telefax: 035725/70256

E-mail: Stephen.Rachel@Wittichenau.de

             svw-40@wittichenau.de  

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.