Bebauungsplan Stadt Elstra Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Ehemalige Hopfendarre", Ausgliederung LSG "Westlausitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.01.2020 bis 28.02.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat von Elstra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.06.2019 mit Beschluss
Nr. 197-53/2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „ehemalige Hopfendarre“
in der Ortslage Prietitz beschlossen.

In der Stadtratssitzung vom 13.01.2020 wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung (TÖB) zum  Vorentwurf des Bebauungsplanes „Ehemalige Hopfendarre“ beschlossen (Beschluss-Nr. 34-0612020). Die Beteiligung erfolgt zum B-Plan sowie zur Ausgliederung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) Westlausitz.(Beschluss-Nr. 35-0612020).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile der Flurstücke 788, 789,
792/1 und 794 Stadt Elstra, Gemarkung Prietitz.
Wesentliches Planungsziel ist der Erhalt und die Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück
zur Sicherung von Gewerbe in der Ortslage und die Schaffung von Betriebswohnungen.
 

Mit der Aufstellung des Bauungsplanes wird die Schaffung von Baurecht, für Gewerbeflächen
und Wohnraum, auf den o.g. Flurstücken angestrebt.
Die Fläche befindet sich z.Zt. im Außenbereich mit privilegierter Nutzung Landwirtschaft –
Hopfenanbau. Bereits seit 1968 werden die Gebäude teilweise als Werkstatt genutzt, ab
1977 wurde kein Hopfen mehr dort bearbeitet, es war nur noch Lager und Werkstatt unter
wechselnden Eigentümern von „LPG Freundschaft Prietitz“ bis „Kriepitzer Agrar GmbH & Co.
KG“, in den späten Neunziger Jahren wurde der Werkstattbetrieb eingestellt.
Seitens der Herrn Hantsche erfolgte eine Anfrage an die Stadt Elstra, bezüglich der Umnutzung
des landwirtschaftlichen Standortes in Prietitz. Die zukünftige Art der baulichen Nutzung
/ Flächennutzung soll durch Gewerbe erfolgen, als Lager und Werkstatt u.a. durch die
Firma HANTSCHE Drucklufttechnik Elstertal GmbH. Ggf. erfolgt die Einrichtung einer Betriebswohnung.
An dem jetzigen Standort der Firma HANTSCHE Drucklufttechnik Elstertal GmbH „Alter Weg
5, OT Prietitz“ sind die Kapazitäten für die Entwicklung des Betriebes begrenzt, weiterhin ist
die Zuwegung zum Betriebsgelände schwierig, das würde sich in der „Ehemaligen Hopfendarre“
günstiger darstellen; die vorhandenen Gebäude wären für die Nutzung ausreichend
bzw. die Gebäudestruktur passend, es brauchen keine neuen Bauten errichtet werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, da die Firma HANTSCHE nicht alle Gebäudeteile
und Flächen benötigt, auf Mietbasis weiteres Kleingewerbe anzusiedeln.
Die Auslastung der GE-Standorte der Stadt Elstra wurde geprüft, es stehen keine freien GEFlächen
zur Verfügung, auch die Flächen im GE-Rauschwitz sind ausgelastet.

Kontaktperson

Die Öffentlichkeit hat nach § 3 (1) BauGB die Möglichkeit, sich im Zeitraum vom 27.01.2020 bis 28.02.2020 bei der Stadtverwaltung Elstra, Bauverwaltung, Am Markt 1, Zimmer 1, in 01920 Elstra, während der Dienststunden:

Mo. - Fr.      9.00 - 12.00 Uhr

Mo. - Mi.    13.00 - 16.30 Uhr

Do.            13.00 - 18.00 Uhr

frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Hinweise, Anregungen während der Auslegungsfrist können vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise und Anregungen finden keine Berücksichtigung.

Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Stadt Elstra unter folgendem Pfad: www.elstra.de / Bürgerservice / Bürger- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 28.02.2020 mündlich; schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Elstra, Am Markt 1 in 01920 Elstra abgegeben werden.

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Bekanntmachung
  • Bekanntmachung
  • Bekanntmachung
  • Begründung

Informationen

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