Öffentliche Auslegung Planungsstand: September 2019
Der Stadtrat der Stadt Königstein hat am 26.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Königstein gefasst, die parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes „Vorplatz Festung Königstein“ durchgeführt werden soll.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Übersichtsplan, der als Anlage beigefügt ist, zeichnerisch dargestellt. Nach Vorliegen der Entwurfsfassung hat der Stadtrat am 30.09.2019 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einleitung des förmlichen Verfahrens gefasst. Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit vom 09.12.2019 bis einschließlich 10.01.2020
in allen Mitgliedsgemeinden und im Rathaus der Stadt Königstein, Goethestraße 7 (Bauamt) während der Sprechzeiten statt. Nachfolgende Zeiten können zur Einsicht genutzt werden:
Montag, Dienstag und Donnerstag 9.00-12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13.00-16.00 Uhr
Da durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Grundzüge dieser Planung nicht beführt werden, wird das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Dabei wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und darüber hinaus von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Königstein, Goethestraße 7 (Bauamt),01824 Königstein abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Königstein unter www.koenigstein-sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Gez. Herr Kummer, Bürgermeister Stadt Königstein
Bauamt Stadt Königstein, Frau Hartenstein, Tel.: 035021-997 30