Bebauungsplan Stadt Königstein Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Vorplatz Festung Königstein"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.12.2019 bis 10.01.2020
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung                                        Planungsstand: September 2019

Der Stadtrat der Stadt Königstein hat am 26.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Vorplatz Festung Königstein“ gefasst und damit das Planverfahren des ursprünglich geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Jahr 2012 fortgeführt. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan, der als Anlage beigefügt ist, zeichnerisch dargestellt.

Nach Vorliegen der Entwurfsfassung hat der Stadtrat am 30.09.2019 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einleitung des förmlichen Verfahrens gefasst.

Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung, Umweltbericht und der umweltrelevanten Stellungnahmen findet in der Zeit

vom 09.12.2019 bis einschließlich 10.01.2020  im Rathaus der Stadt Königstein, Goethestraße 7 (Bauamt) während der Sprechzeiten statt. Nachfolgende Zeiten können zur Einsicht genutzt werden:

Montag, Dienstag und Donnerstag                             9.00-12.00 Uhr        

Dienstag und Donnerstag                                         13.00-16.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Königstein, Bauamt, Goethestraße 7, 01824 Königstein abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Königstein unter www.koenigstein-sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Gez. Herr Kummer, Bürgermeister Stadt Königstein

Kontaktperson

Bauamt Stadt Königstein, Frau Hartenstein, Tel.: 035021-997 30

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Anlage 2 Verkehrsgutachten
  • Anlage 3 Begründung Wald
  • Anlage 4 Begründung LSG
  • Umweltbericht

Informationen

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