Kontaktperson
Entsprechend § 3 Abs. 2 wird der gebilligte Entwurf in der kompletten Fassung mit den Teilen Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) mit Umweltbericht (Teil D) und Grünordnung mit artenschutzfachlicher Betrachtung (Teil E) für die Dauer eines Monats öffentlich ausliegt, vom 18.01.2021 bis einschließlich 18.02.2021,
im Bauamt der Stadtverwaltung Elstra, Am Markt 1, 01920 Elstra, während der Dienststunden. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Elstra vorgebracht werden.
Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Stadt Elstra unter Stadtverwaltung Elstra - Rubrik Bürgerservice und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.