Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eibenstock
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Carbo Verte“ der Stadt Eibenstock, Stand August 2019
Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 26.09.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Carbo Verte“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock während der Sprechzeiten:
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
in der Zeit vom 15. Oktober 2019 bis 19. November 2018.
Parallel dazu kann der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Carbo Verte“ auf der Internetseite der Stadt Eibenstock (www.eibenstock.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Carbo Verte“ der Stadt Eibenstock und der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:
1. Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen / Schutzgebiete
Landesdirektion Sachsen (12.11.2018), Planungsverband Region Chemnitz (07.11.2018):
Planungsverband Region Chemnitz (07.11.2018):
Landratsamt Erzgebirgskreis (09.11.2018):
Naturpark „Erzgebirge / Vogtland“ (12.10.2018)
LAG Sachsen (08.11.2018)
Landesverein Sächs. Heimatschutz (08.11.2018)
2. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden/Fläche
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (09.11.2018):
Sächsisches Oberbergamt (23.10.2018):
Die der Stadt Eibenstock in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes eingeflossen.
Allen Interessierten wird Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über Ziele und Zwecke der Planung, zur Erörterung während des vorgenannten Auslegungs-zeitraumes und zur Äußerung von Anregungen und Bedenken zu den geänderten und ergänzten Teilen (§ 4a Abs. 3 BauGB) schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift gegeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereini-gungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Eibenstock, den 27. September 2019
Bauamt
Stadtverwaltung Eibenstock
Bauamt, Herr Lux
matthias.lux@eibenstock.de
Tel.: 03775 - 257131