Bebauungsplan Stadt Eibenstock Erneute Beteiligung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbegebiet Carbo Verte"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.10.2019 bis 19.11.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eibenstock

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Carbo Verte“ der Stadt Eibenstock, Stand August 2019

Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 26.09.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Carbo Verte“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf sowie Begründung mit Umweltbericht werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock während der Sprechzeiten:

Montag                       9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr

Dienstag                     9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag                        9 Uhr bis 12 Uhr

in der Zeit vom 15. Oktober 2019 bis 19. November 2018.

Parallel dazu kann der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Carbo Verte“ auf der Internetseite der Stadt Eibenstock (www.eibenstock.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Carbo Verte“ der Stadt Eibenstock und der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:

1.         Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen /  Schutzgebiete

Landesdirektion Sachsen (12.11.2018), Planungsverband Region Chemnitz (07.11.2018):

  • Hinweis auf eine Umzonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ sowie auf eine Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Talsperre Eibenstock“ für die überplanenden Flurstücke vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes.

Planungsverband Region Chemnitz (07.11.2018):

  • Ergänzungen/Korrekturen der Ziele und Grundsätze des rechtskräftigen Regionalplans Südwestsachsen und der in Aufstellung befindlichen Ziele der Regionalplanung (Regionalplanentwurf Region Chemnitz)
  • Hinweis auf eine Umzonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ sowie auf eine Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet „ Talsperre Eibenstock“ für die überplanenden Flurstücke vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes
  • Hinweis auf die Einhaltung der erforderlichen Waldabstände
  • Keine Standorterweiterung erwünscht, da der Geltungsbereich umgeben von festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Arten- und Biotopschutz.

Landratsamt Erzgebirgskreis (09.11.2018):

  • Es handelt sich bei dem Grundstück 1450/14 nicht um Wald gemäß SächsWaldG. Erforderliche Waldbestände werden eingehalten.
  • Die Verfahren zur Umzonierung des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ sowie zur Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Talsperre Eibenstock“ für die überplanenden Flurstücke wurden eingeleitet.

Naturpark „Erzgebirge / Vogtland“ (12.10.2018)

  • Ausgliederung aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone.

LAG Sachsen (08.11.2018)

  • Die als Erhalt festgesetzten Laubgehölze sind gemäß Din 18920 wirksam zu schützen und bei Verlust zu ersetzen und zu pflegen.

Landesverein Sächs. Heimatschutz (08.11.2018)

  • Das Vorhaben ist mit den Schutzvorschriften des Naturschutzes und des LSG bei Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen mit einer Überwachung gem. § 4 c BauGB vereinbar.

2.         Auswirkungen auf das Schutzgut Boden/Fläche

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (09.11.2018):

  • Hinweise zur natürlichen Radioaktivität/Radonschutz im Plangebiet

Sächsisches Oberbergamt (23.10.2018):

  • Hinweise zu Altbergbau und Hohlraumgebiete

Die der Stadt Eibenstock in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung der Begründung und des Umweltberichtes eingeflossen.

Allen Interessierten wird Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über Ziele und Zwecke der Planung, zur Erörterung während des vorgenannten Auslegungs-zeitraumes und zur Äußerung von Anregungen und Bedenken zu den geänderten und ergänzten Teilen (§ 4a Abs. 3 BauGB) schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift gegeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereini-gungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Eibenstock, den 27. September 2019

Bauamt

Kontaktperson

Stadtverwaltung Eibenstock

Bauamt, Herr Lux

matthias.lux@eibenstock.de

Tel.: 03775 - 257131

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