Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Teilfläche Block 4 im Sanierungsgebiet der Altstadt“ der Stadt Bad Düben
(Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Bad Düben hat in seiner Sitzung am 29.08.2019 den neuen Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Teilfläche Block 4 im Sanierungsgebiet der Altstadt“ der Stadt Bad Düben samt Begründung, in der Fassung vom 16.08.2019 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 Abs. 2, S. 1, Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a BauGB bestimmt. (Beschluss-Nr. 7-3-20) Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf vom 16.08.2019 berücksichtigt die notwendigen Änderungen der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vom 26.10.2019 in der Zeit vom 13.12.2018 bis 21.01.2019 und die Stellungnahmen der gleichzeitig angehörten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Stadträte haben die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und in der Sitzung am 29.08.2019 den Abwägungsbeschluss gefasst.
(Beschluss-Nr. 7-3-19)
Folgende wesentliche Planänderungen wurden in den Entwurf vom 16.08.2019 eingearbeitet:
Ergänzungen in den Hinweisen (4.) Bodenschutz, Geothermische Anlagen, Altlasten und natürliche Radioaktivität
Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Bau- und Bürgeramt der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11 (1.OG), 04849 Bad Düben während der Öffnungszeitenzeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
unterrichten und vom 26.09.2019 bis einschließlich 28.10.2019 zur Planung äußern kann. Gleichzeitig wird gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes ebenda öffentlich vom 26.09.2019 bis 28.10.2019 ausgelegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf folgenden Websites abrufbar:
zentrale Internetportal des Landes unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Internetportal der Stadt Bad Düben unter
https://www.bad-dueben.de/rathaus/stadtentwicklung/
Für Rückfragen steht das beauftragte Büro IBS, Ingenieurgesellschaft für Bau- und Sachverständigenwesen mbH, Telefon (034241) 526813, Fax (034241) 526814, E-Mail info@ibs-eilenburg.de zur Verfügung.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift während der o.g. Dienstzeiten vorgebracht werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bad Düben, den 10.09.2019 Astrid Münster
Bürgermeisterin
Anlage
Planzeichnung, Auszug, nicht maßstäblich
Frau Heike Dietzsch