Der Stadtrat der Stadt Groitzsch hat in öffentlicher Sitzung vom 22.08.2019 die Einleitung des Verfahrens der 1. Änderung nach § 13a Bebauungsplan Teil I „An der Oststraße“ beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist eine Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an geänderte Rahmenbedingungen unter Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung.
Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
Weiterhin hat der Stadtrat beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung nach § 13a Bebauungsplan Teil I „An der Oststraße“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Entwurf der 1. Änderung nach § 13a des Bebauungsplans Teil I „An der Oststraße“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung liegt gemäß § 3 Abs. (2) in der Zeit
vom 30.08.2019 bis einschließlich 04.10.2019
im Bauamt, Zi. 210, der Stadt Groitzsch, Markt 1 in 04539 Groitzsch, OT Groitzsch während der allgemeinen Dienstzeiten:
Montag 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Freitag 07:30-11:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Weiterhin können die Unterlagen während des o. g. Zeitraums im Internet (unter www.groitzsch.de und unter www.Bürgerbeteiligung.sachsen.de) im PDF-Format abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung nach § 13a des Bebauungsplans Teil I „An der Oststraße“ schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans, unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Groitzsch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung nach § 13a des Bebauungsplans Teil I „An der Oststraße“ nicht von Bedeutung ist.
Es wird von der Erstellung einer Umweltprüfung abgesehen. Von der Angabe nach § 3 Abs. (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.
Groitzsch, 23.08.2019
Bürgermeister
Stadtverwaltung Groitzsch, Herr D. Schmidt, 034296-45147, dirk.schmidt@groitzsch.de