Bebauungsplan Stadt Weißenberg Öffentliche Auslegung

B-Plan "Drehsa-Nord"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.07.2019 bis 30.08.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Drehsa-Nord“

Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13 a BauGB

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

  1. Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Weißenberg hat in seiner Sitzung am 13.05.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Drehsa-Nord“ gefasst. Planungsziel ist die Einordnung von Wohnbebauung.

  1. Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB

Die Fläche schließt sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Drehsa an. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 19/18, 867, und 876 der Gemarkung Drehsa. Die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt insgesamt unter 10.000 m², so dass die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB erfüllt sind.

Der Bebauungsplan „Drehsa-Nord“ wird daher im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt (Einbeziehung von Außenbereichsflächen).

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

  1. Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Der Stadtrat der Stadt Weißenberg hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 den Entwurf des Bebauungsplans „Drehsa-Nord“ i.d.F. vom 21.06.2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Drehsa-Nord“ in der Fassung vom 21.06.2019, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019

zu den Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1 in 02627 Weißenberg.

Parallel sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Weißenberg unter www.stadt-weissenberg.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/1016346 einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Weißenberg vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Jürgen Arlt

Bürgermeister

Kontaktperson

Bürgermeister Jürgen Arlt

August-Bebel-Platz 1

02627 Weißenberg

Tel.: 035876-4400

email: info@stadt-weissenberg.de

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