Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes gemäß § 13 b BauGB "Wohnen am Mühlberg“ Stadt Grünhain-Beierfeld, OT Waschleithe, Stand 04/2019
In seiner Sitzung vom 03.06.2019 hat der Stadtrat Grünhain-Beierfeld den Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 13 b BauGB „Wohnen am Mühlberg“ Stadt Grünhain-Beierfeld, OT Waschleithe, in der Fassung 04/2019 einschließlich Begründung gebilligt und die Planunterlagen, bestehend aus Teil A, Planzeichnung M 1:1.000 sowie Teil B, Text zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Parallel soll die Beteiligung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 13 b BauGB „Wohnen am Mühlberg“ Stadt Grünhain-Beierfeld, OT Waschleithe, Fassung 04/2019, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, liegen in der Zeit
vom 25.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019
in der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld, August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld, Bau- und Investmanagement, Zimmer 211, während nachfolgend genannter Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld, August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Der Inhalt der Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes und die Entwurfsbegründung werden auf der Internetseite der Stadt Grünhain-Beierfeld unter https://www.beierfeld.de sowie über das Zentrale Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zusätzlich in das Internet eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Grünhain-Beierfeld, den 11.06.2019
Rudler
Bürgermeister (Siegel)
Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld
Baumanagement
August-Bebel-Straße 79
08344 Grünhain-Beierfeld