Bebauungsplan Stadt Borna Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener B-Plan "Wohnpark Borna" - Verfahren nach § 13a BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.07.2019 bis 26.08.2019
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat am 14.02.2019 beschlossen, den am 19.06.2001 wirksam gewordenen Bebauungsplan „Alter Bahnhof“ für Flächen zwischen der Deutzener Straße und der Lobstädter Straße – Flurstücke T.v. 844/11 und 844/47 der Gemarkung Borna mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB zu ändern. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt im Geltungsbereich den bisher rechtskräftigen Bebauungsplan und wird unter den Namen „Wohnpark Borna“ geführt. Der Geltungsbereich besitzt eine Größe von 7.259 m².

In seiner Sitzung am 23.05.2019 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnpark Borna“ sowie die dazugehörige Begründung, Stand 04/2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens der Wohnpark Borna gGmbH geschaffen werden. Diese beabsichtigen, auf den freien Flächen am Vorhabenstandort 2 Gebäude zu errichten, die folgende Nutzungen vorsehen:

  • Pflegeeinrichtung nach dem Sozialgesetz
  • Wohnangebote insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen im Seniorenalter
  • Verwaltungs-/ Archiv- und Büroräume für niedrigschwellige Betreuungsangebote
  • tagesstrukturiertes Angebot für Menschen mit Beeinträchtigungen

Im Haus 3 (derzeit ALDI) sind eine Inklusionsküche, eine nicht öffentliche Cafeteria sowie Lagerräume vorgesehen.

Der Vorhabenträger nutzt für sein Vorhaben bereits bestehende Gebäude nach und führt brach liegende Flächen einer neuen Nutzung zu. Die Flächen werden nachgenutzt und städtebaulich und visuell aufgewertet. Aufgrund dessen sowie der o.g. Flächengröße werden die Bedingungen des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt und die Änderung wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchführt.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Borna

Fachdienst 31 - Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

An der Wyhra 1

04552 Borna

E-Mail: fd31@borna.de

Telefon: 03433-873232

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Vorhabenplan
  • Datenschutzinformation
  • Begründung mit Anhang Erschließung

Informationen

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