Bebauungsplan Stadt Hohnstein Beschluss

Öffentliche Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplanes „Reisemobil- und Caravanpark Bastei“ in Rathewalde

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 21.06.2019 bis 20.06.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein hat am 20.02.2019 mit Beschluss Nr. 07/19 den
Bebauungsplan „Reisemobil- und Caravanpark Bastei“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 09.04.2018, geändert am 10.09.2018 mit redaktionellen Ergänzungen vom 25.01.2019, sowie den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 09.04.2018, geändert am 10.09.2018, mit redaktionellen Änderungen vom 20.02.2019 und dem Umweltbericht vom 10.09.2018 mit redaktionellen Änderungen vom 25.01.2019 als Satzung beschlossen.

Die Planung wurde mit Bescheid des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 13.05.2019, Az: 0004-14.6.28-621.4-190.080-02.0, gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan, die Begründung dazu und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formschriften, sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hohnstein geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in die bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Brade
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Hohnstein

Bauamt

Herr Hentzschel

Rathausstraße 10

01848 Hohnstein

Tel.: 035975 868-25

E-Mail: bauamt@hohnstein.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Umweltbericht und Grünordnungsplan
  • Baugrundgutachten
  • Baugrundgutachten Anlagen

Informationen

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