Bebauungsplan Stadt Tharandt Öffentliche Auslegung

B-Plan "Gewerbepark Kurort Hartha"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.06.2019 bis 29.07.2019
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Planzeichnung

Vollzug der Baugesetze (§ 3 Absatz 2 BauGB)

Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Kurort Hartha“ im OT Kurort Hartha

Der Stadtrat Tharandt hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 die Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Kurort Hartha“ im OT Kurort Hartha in der Fassung vom 17.05.2019 beschlossen. Die Stadtverwaltung hat die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB hiervon zu informieren.

Ich mache deshalb gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bekannt, dass der

Entwurf der 2. Änderung des

Bebauungsplans „Gewerbepark Kurort Hartha“ im OT Kurort Hartha

einschließlich der Begründung und den genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Tharandt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

in der Zeit

vom 26. Juni bis zum 29. Juli 2019

während der üblichen Öffnungszeiten in den Räumen des Bürgerbüros im

Rathaus Tharandt, Schillerstraße 5, 01737 Tharandt

zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt wird. Parallel kann auf der Internetseite der Stadt Tharandt unter www.tharandt.de und im Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplans i.d.F. vom 17.05.2019

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

Der mit der Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl im Baugebiet verbundene Eingriff wird durch die Festsetzung einer Kompensationsmaßnahme auf der öffentlichen Grünfläche im Westen des Änderungsbereiches direkt aufgefangen.

Der naturschutzfachliche Ausgleich für die Fällung eines Apfelbaums erfolgt durch Neupflanzung von 3 Obst- oder Laubbäumen in unmittelbarer Nachbarschaft am Alten Zeisigweg. Für ggf. verloren gehende Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie europäischer Vogelarten werden im B-Plangebiet Ersatzquartiere und Nistkästen bereitgestellt bzw. vorhandene Lebensräume aufgewertet.

  • Schallgutachten

umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf der2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Kurort Hartha“ i.d.F. vom 09.01.2019 mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

  • LRA Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Stellungnahme vom 06.03.2019:

Immissionsschutz, Naturschutz, Regenwasserableitung

Anregungen und Bedenken sind während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich bei der Stadtverwaltung einzureichen oder mündlich im Bürgerbüro zur Niederschrift zu geben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Frist gemäß abgegebene Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis wird mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird.

Tharandt, 17. Juni 2019

Silvio Ziesemer

Bürgermeister

Kontaktperson

Planungsbüro Schubert

Frau Schreiber

Rumpeltstr. 2, 01454 Radeberg

Tel.: 035228/419614; E-Mail: sabine.schreiber@pb-schubert.de

Stadt Tharandt

Herr Hübner

Schillerstraße 5, 01737 Tharandt

Tel.: 035203/395-0; E-Mail: bauamt@tharandt.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbereicht
  • Schallgutachten

Informationen

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