Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Arnsdorf Öffentliche Auslegung

Wohnbebauung Unterer Steinberg Arnsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.06.2019 bis 26.07.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplans

Bebauungsplan „Wohnbebauung Unterer Steinberg Arnsdorf"

Der Gemeinderat von Arnsdorf hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Unterer Steinberg Arnsdorf" gefasst.

Planungsziel ist die Einordnung von Wohnbebauung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt 1,2 ha. Betroffen sind die Flurstücke 77/8, 77/9, 77/14 und 77/17 sowie Teile des Flurstücks 77/10 der Gemarkung Arnsdorf.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Unterer Steinberg Arnsdorf" in der Fassung vom 05.04.2019, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 24. Juni 2019 bis einschließlich 26. Juli 2019

zu den Dienstzeiten im Bauamt der Gemeinde Arnsdorf, 01477 Arnsdorf, Bahnhofstraße 15, 1. OG, Beratungsraum.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Arnsdorf vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Arnsdorf unter www.gemeindearnsdorf.de/verwaltung/offenlegung-bauleitplanung (Zentrales Landesportal Bauleitplanung) einsehbar.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung innerörtlicher Brachflächen und wird daher im Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt (Vorhaben der Innenentwicklung). Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Matthias Werner

stellvertr. Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Porst Leiterin Finanz-und Bauwesen

Tel.: 035200 25251

kaemmerin @gemeinde-arnsdorf.de

Frau Schöne SB Bauverwaltung

Tel.: 035200 25233

bauverwaltung@gemeinde-arnsdorf.de

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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