Bebauungsplan Stadt Schkeuditz Öffentliche Auslegung

1. Änderung und Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 2 A "Wohnpark Airport" OT Glesien in Schkeuditz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.06.2019 bis 18.07.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung

1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 A „Wohnpark Airport“
Ortsteil Glesien der Großen Kreisstadt Schkeuditz

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 den Entwurf der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 A „Wohnpark Airport“ Ortsteil Glesien, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan sollen Teile aufgehoben und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wohngebietsentwicklung auf bisher nicht bebauten Bereichen geschaffen werden. Der Bebauungsplan befindet sich im Ortsteil Glesien und wird im Norden und Osten durch Landwirtschaftsflächen, im Süden durch die Freistraße, im Westen durch die Bebauung der Anhaltiner Straße begrenzt und umfasst die Flurstücke 49/3, 49/4, 49/5, 49/6, 50/3 (teilweise), 50/4, 50/5 (teilweise), 50/6 und 86/16 (teilweise) der Flur 1, Gemarkung Glesien.

Das Plangebiet ist im Übersichtsplan durch einen schwarzen Rand gekennzeichnet.

Der Entwurf der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 A „Wohnpark Airport“ Ortsteil Glesien, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogen Informationen und die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

17.06.2019 bis 18.07.2019 in der Stadtverwaltung Schkeuditz,

Stabsstelle Stadtentwicklung/ Wirtschaftsförderung/ Liegenschaften (Bürgeramt, Zimmer 3.06),
Rathausplatz 7 in 04435 Schkeuditz

während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen sind im Internet unter nachstehender Adresse als Download verfügbar: www.schkeuditz.de > Stadt & Bürgerservice > Verwaltung > Bauleitplanung sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:

Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Artenschutz:

- Umweltbericht mit Biotoptypenkartierung aus dem Jahr 2017 (u.a. intensiv genutzter Acker, dörfliche Ruderalflur), differenziert nach Ausgangslage und Planungszustand (Prognose)

- Gesonderte artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz mit dem Schwerpunkt Avifauna

- Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen vom 17.11.2016 zur Nichtberührung von Schutzgebieten und Schutzobjekten in Anwendung der §§ 23 bis 30 BNatSchG

Schutzgüter Fläche und Boden:

- Umweltbericht mit Angaben zum zu erwartenden Versiegelungsgrad und zu den Auswirkungen der langjährigen ackerbaulichen Nutzung im Plangebiet

- Geotechnischer Bericht zu den Baugrundverhältnissen mit spezifischen Angaben zu den im Plangebiet anstehenden Böden mit ihren Eigenschaften

- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.11.2016 zu den geologischen Informationen in Form von Schichtenverzeichnissen von Bodenaufschlüssen sowie dem Vorliegen von saalekaltzeitlichem Geschiebemerkel und -lehm unter geringmächtigen Mutter- bzw. Ackerboden und ggf. anthropogenen Auffüllungen im gesamten Gebiet

Schutzgut Wasser:

- Umweltbericht mit Ersteinschätzung zu den Grundwasserverhältnissen und zur Entwicklung der Grundwasserneubildungsrate

- Geotechnischer Bericht zu den Baugrundverhältnissen mit vor Ort sondierten Angaben zur Tiefenlage des Grundwassers

- Stellungnahme des ZV WALL vom 25.11.2016 zum hohem Schichtenwasserstand und zu erwartender schlechter Versickerungsfähigkeit mit Auswirkungen auf die Niederschlagswasserbeseitigung

- Stellungnahme der LMBV mbH vom 25.11.2016 zum Grundwasseranstieg im Zusammenhang mit der Außerbetriebnahme der bergbaulichen Entwässerung sowie der Flutung der Restlöcher

Schutzgüter Luft und Klima:

- Umweltbericht mit Einschätzung zu den mikroklimatischen Auswirkungen der Planung

Schutzgüter Orts- und Landschaftsbild:

- Umweltbericht mit Angaben zum Landschaftsbild und seiner Veränderung durch die Planung  in der gegebenen Ortsrandlage

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit:

- Umweltbericht mit Ersteinschätzung zu den lagebedingten Belastungen durch Staub, Erschütterungen und Lärm im Plangebiet

- Schalltechnische Untersuchung mit Angaben zur Lärmbelastung durch die Bundesautobahn, differenziert nach Bestandsbebauung und geplanter Bebauung

- Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen vom 17.11.2016 mit Angaben zur Lärmbelastung durch die Bundesautobahn und den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle

- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.11.2016 zur Lärmbelastung durch die Bundesautobahn und den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle

- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.11.2016 demnach keine Anhaltspunkte über radiologisch relevante Hinterlassenschaften vorliegen. Hinweise auf vorsorgenden Radonschutz werden gegeben.

Schutzgut Kultur- und andere Sachgüter:

- Umweltbericht mit Angaben zu den Auswirkungen der Planung durch die Aufgabe des landwirtschaftlichen Produktionsstandortes

- Erschließungsplanung mit spezifischen Angaben zum Umgang mit den im Bestand vorhandenen Felddrainagen

- Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 24.10.2016 zur vorliegenden archäologischen Relevanz des Vorhabenareals

- Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen vom 17.11.2016 zur vorliegenden archäologischen
Relevanz des Vorhabenareals belegt durch archäologische Kulturdenkmale im Umfeld

Eingriffe in Natur und Landschaft:

- Umweltbericht mit naturschutzrechtlicher Eingriffsbewältigung und spezifischen Angaben zum Kompensationsbedarf und den Kompensationsmaßnahmen

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an die Stabsstelle Stadtentwicklung/ Wirtschaftsförderung/ Liegenschaften, Rathausplatz 3, o4435 Schkeuditz zu senden oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Der rechtskräftige Ursprungsbebauungsplan wird an derselben Stelle während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht auf Dauer bereitgehalten. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Schkeuditz, den 17.05.2019

Siegel

Bergner – Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schkeditz

Stabsstelle Stadtentwicklung/ Wirtschaftsförderung/ Liegenschaften

Rathausplatz 3

04435 Schkeuditz

Telefon: 034204/88161

E-Mail:gabriele.oertel@schkeuditz.de

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