Bebauungsplan Große Kreisstadt Crimmitschau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 1/2015 "Gewerbegebiet Harthauer Weg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.06.2019 bis 19.07.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Crimmitschau

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1/2015 „Gewerbegebiet Harthauer Weg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 beschlossen, den auf Beschluss des Stadtrats vom 26.02.2015 aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 1/2015 „Gewerbegebiet Harthauer Weg“ zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Gewerbepark Crimmitschau“ zur Festsetzung eines Regenrückhalteraums um eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 704/2 der Gemarkung Gablenz zu ergänzen.

Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 1/2015 „Gewerbegebiet Harthauer Weg“ zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Gewerbepark Crimmitschau“, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung M 1:1.000 und dem Teil B – Text in der Fassung vom März 2019, sowie die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom März 2019 wurden vom Stadtrat gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich östlich des Harthauer Weges zwischen der Glauchauer Landstraße und der Photovoltaikanlage und umfasst die Flurstücke 1614/9, 1616/1 und 1616/2 der Gemarkung Crimmitschau, die Flurstücke 482/4, 482/5, 482/6, 674/1, 674/2 und 675/2 der Gemarkung Leitelshain sowie eine Teilfläche des Flurstücks 704/2 der Gemarkung Gablenz. Für eine naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme soll außerdem eine Teilfläche des Flurstücks 57/3 der Gemarkung Mark Sahnau dem Bebauungsplan zugeordnet werden.

Planziel ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes aus dem bisherigen Sondergebiet Handel.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung inklusive Umweltbericht in der Fassung vom März 2019 sowie die nach Einschätzung der Stadt Crimmitschau wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan werden in der Zeit

vom 17. Juni bis 19. Juli 2019

während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Crimmitschau, Bereich Stadtplanung, Kirchplatz 4, 2. Obergeschoss, Zimmer 31 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen:

Montag           8.00 - 12.30 Uhr

Dienstag         8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch         8.00 - 12.30 Uhr

Donnerstag     8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Freitag            8.00 - 12.30 Uhr.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Crimmitschau unter https://www.crimmitschau.de/crm/bauleitplanung.asp  sowie auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, verfügbar:

  • Umweltbericht (Entwurf) Stand März 2019 mit Aussagen / Auswirkungen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Tiere, Pflanzen, Wasser, Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter
  • Schallimmissionsprognose Bericht Nr. 2015_056 vom 24.08.2015, Autor: GAF - Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH, mit Prognosen für zukünftige Geräuschimmissionen sowie mit Festlegungen zu Lärmemissionskontingenten
  • Entwässerung – Vorbemessung und Machbarkeitsplanung Regenrückhaltebecken, Phase: Vorplanung vom 07.11.2018, Autor: Hoffmann.Seifert.Partner, mit Berechnung der Regenrückhaltung

Folgende Stellungnahmen liegen vor:

Behörde / TÖB (Schreiben vom)

  • umweltbezogene Informationen / Anregungen betreffen

Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (01.08.2016)

  • Strahlenschutz, natürliche Radioaktivität, Radonvorsorge
  • geologischen Untergrund

Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte (05.07.2016)

  • Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 SächsDSchG

Sächsisches Oberbergamt (19.07.2016)

  • nah gelegenen Lehmtagebau mit Emissionsrechten (Lärm usw.)

Landratsamt Zwickau, Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz (04.08.2016)

  • LRA-Untere Wasserbehörde: schadlose Niederschlagswasserbeseitigung
  • LRA-Untere Immissionsschutzbehörde: korrekte Festsetzung von Lärmemissionskontingenten
  • LRA-Untere Naturschutzbehörde: Prüfung Umpflanzung vorhandener Parkplatzbäume

Landratsamt Zwickau, Untere Wasserbehörde (21.11.2017)

  • schadlose Niederschlagswasserbeseitigung (ergänzende Stellungnahme)

Landratsamt Zwickau, Untere Naturschutzbehörde (09.01.2019)

  • Beachtung des Artenschutzes bei Eingriffen (vor Abriss / Baubeginn)

Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen von jedermann eingesehen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

DIN-Normen und VDI-Richtlinien können in der zumutbar nahgelegenen DIN-Auslegestelle Westsächsische Hochschule Zwickau (FH) Hochschulbibliothek, Normen-Infopoint, Klosterstraße 3 in 08056 Zwickau eingesehen werden. Damit sind Normaktualität und Vollständigkeit gewährleistet.

Crimmitschau, den 20.05.2019

André Raphael

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Große Kreisstadt Crimmitschau

Bereich Stadtplanung

Yvette Langnickel

Markt 1. 08451 Crimmitschau

Telefon: 03762 / 906103

eMail: Yvette.langnickel@crimmitschau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Bebauungsplanentwurf
  • Entwurf Begründung
  • Begründung Anlage 1
  • Begründung Anlage 2
  • Begründung Anlage 3
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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