Außenbereichssatzung Gemeinde Callenberg Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung "Spielsdorf" in Callenberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.06.2019 bis 26.07.2019
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung „Spielsdorf“ in Callenberg nach § 35 Abs. 6 BauGB (Stand Mai 2019)

Der Gemeinderat der Gemeinde Callenberg hat in seiner Sitzung am 21.05.2019 den Entwurf der Außenbereichssatzung „Spielsdorf“ in Callenberg gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Außenbereichssatzung der Gemeinde Callenberg, bestehend aus Planzeich-nung mit Festsetzungen und der Begründung liegen in der Zeit vom:

24.06.2019  bis  26.07.2019

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Callenberg, Rathausstraße 40, 09337 Callenberg OT Falken während der Sprechzeiten:

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, zu umweltrelevanten Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen. § 10 Abs. 3 BauGB ist entsprechend anzuwenden.

Parallel dazu kann der Entwurf der Außenbereichssatzung der Gemeinde Callenberg auf der Internetseite der Gemeinde (www.callenberg.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Nieder-schrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 3 Abs. 2 BauGB).

Callenberg, 28.05.2019

Röthig

Bürgermeister                                                                                               Siegel

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Callenberg

Bauamt, Frau Haubold

haubold@callenberg.de

03723 / 69 996 42

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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