Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Eibenstock Öffentliche Auslegung

Änderung bzw. Ergänzung der Erweiterten Abrundungssatzung des Ortsteils Sosa

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.05.2019 bis 02.07.2019
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Planzeichnung

Änderung bzw. Ergänzung der Erweiterten Abrundungssatzung des Ortsteiles Sosa jeweils für die Flurstücke 255/10, 255/11 und einen Teil der Flurstücke 255/9, 255/8, 138/4, 138/5, 252/1 der Gemarkung Sosa

Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung

Der Stadtrat von Eibenstock hat in der Sitzung am 9. Mai 2019 den Entwurf zur Änderung bzw. Ergänzung der Erweiterten Abrundungssatzung des Ortsteiles Sosa jeweils für die Flurstücke 255/10, 255/11 und einen Teil der Flurstücke 255/9, 255/8, 138/4, 138/5, 252/1 der Gemarkung Sosa (Begründung und Planzeichnung) gebilligt.

Die Planfassung einschließlich Textteil wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Es wird ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, der Umweltbericht gemäß § 2a und die Angabe zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich. Entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird bei der Beteiligung der Öffentlichkeit darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wurde.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Bauamt der Stadt Eibenstock während der Sprechzeiten:

Montag                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr

Dienstag                9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag           9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag                   9 Uhr bis 12 Uhr

in der Zeit vom 27. Mai 2019 bis 02. Juli 2019.

Allen Interessierten wird Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über Ziele und Zwecke der Planung, zur Erörterung während des vorgenannten Auslegungszeitraumes und zur Äußerung von Anregungen und Bedenken schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift gegeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Eibenstock, den 10. Mai 2019

Bauamt

Kontaktperson

Stadtverwaltung Eibenstock

Bauamt, Herr Lux

Telefon: 037752 57-131 ·

E-Mail: matthias.lux(at)eibenstock.de

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Satzungstext

Informationen

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