Bebauungsplan Gemeinde Bennewitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Wochenendgebiet „Sophienspitze", Gemeinde Bennewitz OT Altenbach

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.06.2019 bis 12.07.2019
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat am 15.11.2017 mit Beschluss- Nr. 328/32/17 die Einleitung des Bebauungsplans Wochenendgebiet „Sophienspitze“ beschlossen.

Mit Beschluss vom 08.05.2019 unter der Beschluss-Nr. 533/50/19 wurde der Entwurf des  Bebauungsplans Wochenendgebiet „Sophienspitze“ in der Fassung vom April 2019 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Leulitz nachfolgende Flurstücke: 292/1, 292/2, 293/1, 293/2, 294, 295/1, 295/2, 296/1, 296/2, 297/1, 297/2, 298, 299, 300/1, 300/2, 300/3, 300/4, 301, 302, 303, 304, 305/1, 305/2, 306, 307, 308/1, 308/2, 309, 310, 311, 312/1, 312/2, 313, 314/1, 315/1, 315/2, 316/1, 316/2, 317/1, 317/2, 318, 319/1, 319/2, 320, 321, 322, 323, 324/1, 324/2, 325, 326, 327, 331, 332/1, 332/2, 332/3, 332/4, 333/1, 333/2, 333/3, 333/4, 333/5, 333/6, 333/7, 333/8, 333/9, 334, 335/1, 335/2, 336/1, 336/2, 337, 338, 339, 340, 341, 342/1, 342/2, 343, 344, 376, 377, 379/1, 379/2, 380, 381/1, 381/2, 381/3, teilweise 180 und 150/2  und von der Gemarkung Altenbach Flurstück 101.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der beigefügten Abbildung zu entnehmen.

Die Unterlagen bestehen aus Planteil, Begründung und Umweltbericht.

Ergänzt werden die Unterlagen von den nach Einschätzung der Gemeinde Bennewitz wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom Landratsamt Landkreis Leipzig und Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Leipzig mit Aussagen zu den Inhalten des Umweltberichtes und zu forstrechtlichen Belangen
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit Hinweisen zur natürlichen Radioaktivität
  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern sowie Wirkfaktoren und Flächenbilanz

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Planentwurf des Bebauungsplans Wochenendgebiet „Sophienspitze“ mit Begründung, Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom:

11.06.2019 bis einschließlich 12.07.2019

im Rathaus der Gemeinde Bennewitz,

Bauamt, Zimmer 214

Bahnhofstraße 24

04828 Bennewitz

während der Dienstzeiten:

Montag nach Terminvereinbarung

Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch nach Terminvereinbarung

Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr

öffentlich aus und können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können Sie zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Bennewitz unter

https://www.gemeinde-bennewitz.de/BP_Sophienspitze

abrufen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Bennewitz, den 09.05.2019

Laqua

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Marc Werner

Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauen

Tel.: 03425 893227
eMail: werner@gemeinde-bennewitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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