Bebauungsplan Stadt Pockau-Lengefeld Frühzeitige Beteiligung

Bekanntmachung der Stadt Pockau-Lengefeld über die 1. Änderung Bebauungsplan "Gewerbepark Leuchtenbau Lengefeld"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.04.2019 bis 15.05.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Leuchtenbau Lengefeld“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Pockau-Lengefeld hat in öffentlicher Sitzung am 06.11.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Leuchtenbau Lengefeld“ gefasst.

Die Öffentlichkeit und die Behörden sollen gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Leuchtenbau Lengefeld“ umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark Leuchtenbau Lengefeld“ sowie eine südlich angrenzende, bisher als Lagerplatz genutzte Fläche von ca. 0,8 ha.

Im gesamten Plangebiet soll eine Neukontingentierung der Schallleistungspegel erfolgen, um unter Beachtung der umliegenden schutzwürdigen Nutzungen für das Unternehmen a.i.m. weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung     (§ 2 (4) BauGB) mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf Stand 11/2018 mit Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegende Schallimmissionsprognose des Ingenieurbüros für Lärmschutz Förster & Wolgast vom 26.07.2018 liegen im Zeitraum  vom 15.04.2019 bis zum 15.05.2019

im Rathaus der Stadt Pockau-Lengefeld, Markt 1, 09514 Pockau-Lengefeld in der Bau- und Finanzverwaltung während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:         9.00 -12.00 Uhr

Dienstag:       9.00 -12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr

Mittwoch:       9.00 -12.00 Uhr

Donnerstag:   9.00 -12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr

Freitag:          9.00 -12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Bauamt gegeben. Anregungen können auch schriftlich im Bauamt eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der       Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt unter www.pockau-lengefeld.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Wappler

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld

Markt 1

Pockau - Lengefeld

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung VE 11-2018
  • Endfassung - Schallprognose - Pockau-Lengefeld

Informationen

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