Bebauungsplan Zweckverband Gewerbegebiet Hoffeld Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Hoffeld Mitte"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.01.2019 bis 22.02.2019
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Planzeichnung

                                               Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs vom August 2018
zum Bebauungsplan des Zweckverbands Gewerbegebiet Hoffeld
3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Hoffeld Mitte"

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbegebiet Hoffeld hat am 30.08.2018 in
öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan
zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Hoffeld Mitte" beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke in der Gemarkung
Oelsnitz FI.-Nrn. 1726/10, 1726/14, 1726/15, 1726/16, 1726/18, 1726/26, 1730/16, 1730/17,
1730/18, 1730/19, 1730/20, 1730/22, 1730/23, 1730/27, 1730/28, 1730/32, 1730/33, 1730/34,
1730/36, 1730/38, 1733/5, 1733/11 und 1733/12 vollständig sowie die FI.-Nrn. 1401/3, 1726/21.
1726/24, 1730/9, 1730/10, 1730/11, 1730/13, 1730/21, 1730/24, 1730/29, 1730/35, 1730/37,
1733/6, 1733/7, 1733/9, 1733/10 und 1942/8 teilweise, Zusätzlich sollen außerhalb des Satzungsgebiets gelegene Flächen für Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt
zugeordnet werden.

Der insgesamt rd. 14,5 ha große Geltungsbereich der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans beinhaltet bisher nicht bebaute Teile des rechtskräftigen Bebauungsplans sowie
insgesamt rd. 6,7 ha große westliche Erweiterungsflächen. Planungsziele sind die westliche
Ausdehnung des bisher festgesetzten Gewerbegebiets sowie der Randeingrünung nördlich
der Hoffeidstraße und die Festsetzung von Industriegebieten südlich der Hoffeidstraße,
ferner die Festsetzung von Flächen für die Regenwasserrückhaltung.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem, § 2 Abs. 1 S.2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich
bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung billigte der Zweckverband Gewerbegebiet Hoffeld die Vorentwurfsplanunterlagen
zum o.g. Bebauungsplan in der Fassung vom August 2018 und beschloss deren öffentliche Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs, 1 BauGB, Die
vollständigen Planunterlagen bestehen aus
 - Teil A - Planzeichnung Maßstab 1 : 1.000
 - Teil B - Text
 - Begründung mit Umweltbericht und
 - 2 Anlagen, darunter eine gutachterliche Schallimmissionsprognose,

Die Vorentwurfsplanunterlagen zum Bebauungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht
liegen mit Stand August 2018 in der Zeit vom 21.01.2019 - 22.02.2019 während der
nachfolgend genannten Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb., Haus 1, Bauamt Zimmer 22, Rathausplatz 1, 09376 Oelsnitz/Erzgeb.:
Dienstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag       09:00 - 12:00 Uhr.
und während der nachfolgenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Lugau, Bauamt
Zimmer EG 06, Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau:
Montag       08:30 - 11 :30 Uhr
Dienstag     08:30 - 11 :30 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch     08:30 - 11 :30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 11 :30 Uhr 13.00 - 18:00 Uhr
Freitag        08:30 - 11 :30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während
der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb. im Bauamt, Zimmer 22 und
während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Lugau, Bauamt Zimmer EG 06 mündlich
zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Nach § 4a Abs. 4 BauGB werden die auszulegenden Unterlagen gleichzeitig zusätzlich auf
der Internetseite der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. (www.oelsnitz-erzgeb.com), auf der Internetseite
der Stadt Lugau (www.stadt-Iugau.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Freistaats
Sachsen unter www.buergerbeleiligung.sachsen.de eingestellt und darüber zugänglich gemacht.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB, die Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Oelsnitz/Erzgeb., 10. Januar 2019

Bernd Birkigt
Verbandsvorsitzender

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lugau

Bauamt Zimmer EG 06

Obere Hauptstraße 26

09385 Lugau

Stadt Oelsnitz/Erzgeb.

Haus 1, Bauamt Zimmer 22

Rathausplatz 1

09376 Oelsnitz/Erzgeb.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Anlage 1 - Teil A
  • Anlage 1 - Teil B
  • Anlage 2
  • Planzeichnung

Informationen

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