Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Schösserstraße“, OT Schirgiswalde
Aufstellungsbeschluss, Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Schösserstraße“, OT Schirgiswalde gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt 0,13 ha. Betroffen sind Teile der Flurstücke 119 und 120 der Gemarkung Schirgiswalde. Planungsziel ist es, die bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbaufläche für Wohnbebauung zu entwickeln.
Die Fläche schließt sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schirgiswalde an. Die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt insgesamt unter 10.000 m². Der Bebauungsplan „Schösserstraße“, OT Schirgiswalde, wird daher im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt (Einbeziehung von Außenbereichsflächen). § 13 a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 09.12.2018 den Entwurf des Bebauungsplans „Schösserstraße“, OT Schirgiswalde i.d.F. vom 08.11.2018 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Schösserstraße“, OT Schirgiswalde, in der Fassung vom 08.11.2018 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Amt für Bauwesen und Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Rathausstraße 9, 2. Obergeschoss, Zi. 202, in 02681 Schirgiswalde-Kirschau,
vom 21.01.2019 bis einschließlich 22.02.2019
während folgender Zeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag / Mittwoch / Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Schirgiswalde-Kirschau unter www.stadt-schirgiswalde-kirschau.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Schirgiswalde-Kirschau, den 07.12.2018
Sven Gabriel
Bürgermeister
Herr Thomas Prescher
Sachbearbeiter Bauwesen und Liegenschaften
Rathausstraße 4
02681 Schirgiswalde-Kirschau