Bebauungsplan Gemeinde Bennewitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Südliche Waldstraße" der Gemeinde Bennewitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.12.2018 bis 18.01.2019
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Bennewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.9.2017 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt, die Auslegung und Trägerbeteiligung beschlossen und den Antrag auf Ausgliederung aus dem LSG „Großsteinberg-Ammelshain“ gestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Durch die Genehmigungsbehörde wurde festgestellt, dass diese Vorgehensweise formell nicht korrekt war und die öffentliche Auslegung erneut durchzuführen ist.

Mit Beschluss vom 07.11.2018 unter der Beschluss-Nr. 475/44/18 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Südliche Waldstraße“ gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Südliche Waldstraße“ umfasst die Flurstücke 108/23, 110/20, 110/21, 110/22, 110/23, 110/24, 110/25 und 112/11, alle Gemarkung Mark Ottendorf. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist dem nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Unterlagen bestehen aus Planteil, Begründung, Umweltbericht, Amphibienerfassung in den 2 im B-Plangebiet gelegenen Teichen und Hydrologischen Gutachten. Ergänzt werden die Unterlagen von den nach Einschätzung der Gemeinde Bennewitz wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom Landratsamt Landkreis Leipzig, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und Sächsisches Oberbergamt zum Entwurf des Bebauungsplans „Südliche Waldstraße”.

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  1. Stellungnahme Landratsamt Landkreis Leipzig mit Aussagen zu Versickerung und Landschaftsschutzgebiet
  2. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit Hinweisen zur natürlichen Radioaktivität
  3. Stellungnahme des sächsischen Oberbergamtes mit Hinweisen zu den Baugrundverhältnissen
  4. Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Flora & Fauna, Boden, Wasser Luft & Klima, Landschaftsbild und Kultur & Sachgüter sowie Wirkfaktoren und Eingriffsbilanzierung mit Ausgleichsmaßnahmen
  5. Amphibienerfassung in den 2 im B-Plangebiet gelegenen Teichen mit Bestandsaufnahme der Gewässer und Geländeuntersuchungen zu den Amphibien
  6. Hydrologisches Gutachten mit Bodenuntersuchungen und Aussagen zur möglichen Versickerung mit Alternativen

Der Planentwurf des Bebauungsplans „Südliche Waldstraße“ mit Begründung, Umweltbericht und Amphibienerfassung in den 2 im B-Plangebiet gelegenen Teichen sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom:

10.12.2018 bis einschließlich 18.01.2019

im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt

Bahnhofstraße 24

04828 Bennewitz

während der Öffnungszeiten

Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr

öffentlich aus und können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet (www.gemeinde-bennewitz.de) eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bennewitz, den 28.11.2018

Laqua

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Marc Werner

Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauen

Tel.: 03425 893227

eMail: werner@gemeinde-bennewitz.de

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