Der Gemeinderat Bennewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.9.2017 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt, die Auslegung und Trägerbeteiligung beschlossen und den Antrag auf Ausgliederung aus dem LSG „Großsteinberg-Ammelshain“ gestellt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Durch die Genehmigungsbehörde wurde festgestellt, dass diese Vorgehensweise formell nicht korrekt war und die öffentliche Auslegung erneut durchzuführen ist.
Mit Beschluss vom 07.11.2018 unter der Beschluss-Nr. 475/44/18 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Südliche Waldstraße“ gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Südliche Waldstraße“ umfasst die Flurstücke 108/23, 110/20, 110/21, 110/22, 110/23, 110/24, 110/25 und 112/11, alle Gemarkung Mark Ottendorf. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist dem nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Unterlagen bestehen aus Planteil, Begründung, Umweltbericht, Amphibienerfassung in den 2 im B-Plangebiet gelegenen Teichen und Hydrologischen Gutachten. Ergänzt werden die Unterlagen von den nach Einschätzung der Gemeinde Bennewitz wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom Landratsamt Landkreis Leipzig, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und Sächsisches Oberbergamt zum Entwurf des Bebauungsplans „Südliche Waldstraße”.
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Der Planentwurf des Bebauungsplans „Südliche Waldstraße“ mit Begründung, Umweltbericht und Amphibienerfassung in den 2 im B-Plangebiet gelegenen Teichen sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom:
10.12.2018 bis einschließlich 18.01.2019
im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt
Bahnhofstraße 24
04828 Bennewitz
während der Öffnungszeiten
Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr
öffentlich aus und können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet (www.gemeinde-bennewitz.de) eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bennewitz, den 28.11.2018
Laqua
Bürgermeister
Herr Marc Werner
Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauen
Tel.: 03425 893227
eMail: werner@gemeinde-bennewitz.de