Der Gemeinderat Bennewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Badeteich“. Mit der Beschluss-Nr. 469/43/18 vom 17.10.2018 wurde der Geltungsbereich geändert.
Mit Beschluss vom 07.11.2018 unter der Beschluss-Nr. 478/44/18 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Am Badeteich“ gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Badeteich“ umfasst die Flurstücke 201/27, 201/29, 201/31, 201/33, 203/1, 203/7, 203/8, 203/10, 203/12-15, 203/23-25, 203/28-32, 219/2, teilweise 201/38 und 203/35, alle Gemarkung Altenbach.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist dem nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Unterlagen bestehen aus Planteil, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzfachliches Gutachten. Ergänzt werden die Unterlagen von den nach Einschätzung der Gemeinde Bennewitz wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom Landratsamt Landkreis Leipzig, LAG, NABU und Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zum Entwurf des Bebauungsplans „ Am Badeteich“
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
1) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für den Bebauungsplan „Am Badeteich“ mit Bestandsaufnahme der Biotop- und Flächennutzungstypen und Brutvögel sowie Aussagen zu Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH und Europäischer Vogelarten nach Art. 1 der VSchRL
2) Stellungnahme Landratsamt Landkreis Leipzig mit Aussagen zu den Inhalten des Umweltberichtes und zu Altlasten
3) Stellungnahme Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens (LAG) mit Aussagen zu Flora und Fauna und Landschaftsschutzgebiet
4) Stellungnahme NABU LS mit Aussagen zu Inhalten und Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung
5) Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit Hinweisen zur natürlichen Radioaktivität und zur Geologie
6) Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Flora & Fauna, Boden, Wasser Luft & Klima, Landschaftsbild und Kultur & Sachgüter sowie Wirkfaktoren und Eingriffsbilanzierung mit Ausgleichsmaßnahmen
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Planentwurf des Bebauungsplans „Am Badeteich“ mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtliches Fachgutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom:
10.12.2018 bis einschließlich 18.01.2019
im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt
Bahnhofstraße 24
04828 Bennewitz
während der Öffnungszeiten
Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr
öffentlich aus und können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet (www.gemeinde-bennewitz.de) eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bennewitz, den 26.11.2018
Laqua
Bürgermeister
Herr Marc Werner
Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauen
Tel.: 03425 893227
eMail: werner@gemeinde-bennewitz.de