Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Weischlitz Nord-West“
Der Gemeinderat Weischlitz hat am 16.04.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauBG den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weischlitz Nord-West“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Festsetzung zur Traufhöhe (TH) für die Flurstücke 556/1 und 540/1 der Gemarkung Unterweischlitz sowie die Ergänzung von Punkt 4.7 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Fassadengestaltung für Wohn- und Verwaltungsgebäude).
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll es ermöglicht werden, dass in einem Bereich des Gewerbegebietes Gebäude höher als die bisher möglichen 10,30 m errichtet bzw. erweitert werden können, um somit die Baugrundstücke wirtschaftlich optimaler bzw. effektiver ausnutzen zu können. Ebenso soll mit der Ergänzung des Pkt. 4.7 der textlichen Festsetzungen („Außenwände von Wohn- und Verwaltungsgebäude sind mit Putz oder hinterlüfteten Fassaden in unaufdringlichen Farben ohne hochreflektierende Oberflächen auszuführen…“) es ermöglicht werden, auf die Anforderungen der Energiesparverordnung und das energiebewusste Bauen reagieren zu können. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat Weischlitz am 22.10.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Planänderung zum o. g. Bebauungsplan einschließlich Begründung gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 11.10.2018 maßgebend.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirken (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Der Entwurf der Planänderung mit Begründung wird vom
20. November bis einschließlich 20. Dezember 2018
zu folgenden Zeiten
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr;
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Weischlitz, Bauverwaltung Zimmer B1.05 (Anbau) Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Gleichzeitig können diese Planunterlagen während der Ausleglungsfrist (20.11.2018 - 20.12.2018) auf der Internetseite der Gemeinde Weischlitz www.weischlitz.de unter der Rubrik Bauleitplanung sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www. bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weischlitz, 25.10.2018
Steffen Raab
Bürgermeister
Herr Daniel Hellfritsch
Tel.: 037436 917-62
E-Mail: bauamt@weischlitz.de