Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Bebauungsplan Wohnbebauung Oelsa Kirchstraße (Teilflächen der Flurstücke 17/7 und 231/5 der Gemarkung Großoelsa)
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. September 2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Wohnbebauung Oelsa Kirchstraße für die Teilflächen der Flurstücke 17/7 und 231/5 der Gemarkung Großoelsa gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung von Wohnbebauung im Anschluss an die vorhandene Bebauung ermöglicht werden.
Der künftige räumliche Geltungsbereich befindet sich an der Kirchstraße, unterhalb des Kindergartens Oelsa und ist im folgenden Kartenausschnitt ersichtlich:
Das Planverfahren soll im Parallelverfahren zum Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden. Im Entwurf des Flächennutzungsplans sind die Flurstücke 17/7 und die Teilfläche des Flurstücks 231/5 der Gemarkung Großoelsa überwiegend als geplante gemischte Baufläche dargestellt.
Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Des Weiteren wurde über den Entwurf des Bebauungsplans Wohnbebauung Oelsa Kirchstraße beraten. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 24. September 2018 wurde der Entwurf gebilligt und zur Auslage beschlossen. Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit
vom 22. Oktober bis einschließlich 30. November 2018
im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden statt. Die Dienststunden sind
Montag/Mittwoch/Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.stadt-rabenau.de und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen neben dem Bebauungsplan „Wohnbebauung Oelsa Kirchstraße“ die in Fortschreibung befindliche Fassung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau mit Stand vom 29.03.2018, welcher folgende umweltrelevante Informationen entnommen werden können:
Bauamtsleiter
Herr Seidel
Markt 3
01734 Rabenau
Tel.: 0351 64 98220
E-Mail: Seidel@stadt-rabenau.de