Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung
„Ottendorfer Straße“, OT Röllingshain, Gemeinde Claußnitz
Der Gemeinderat Claußnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.09.2018 den Entwurf zur Ergänzungssatzung „Ottendorfer Straße“, OT Röllingshain der Gemeinde Claußnitz, in der Fassung 08/2018 mit Planzeichnung im Maßstab 1:1.500, den textlichen Festsetzungen und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 112/11, 112/12, 112/2, 106/6, 106/4, 106/3, 106 b sowie Teilflächen der Flurstücke 104, 97/8 und 328 der Gemarkung Röllingshain.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB entbehrlich; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wurde.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Ottendorfer Straße“, OT Röllingshain, in der Fassung 08/2018, bestehend aus dem Planzeichnung M 1:1.500 mit textlichen Festsetzungen sowie der beigefügten Begründung, liegt gemäß §3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom
01.10.2018 bis 02.11.2018
im Bauamt der Gemeindeverwaltung Claußnitz, Burgstädter Straße 52, 09236 Claußnitz öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag -
Ergänzend werden die auszulegenden Planunterlagen im Beteiligungszeitraum auf der Internetseite der Gemeinde unter Aktuelles und auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung bereitgestellt.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Einsicht in die Planungsunterlagen nehmen und Anregungen und Bedenken schriftlich abgeben oder mündlich zur Niederschrift vortragen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, erfolgt gleichzeitig während der o.g. Auslegungsfrist.
Hermsdorf
Bürgermeister Siegel
Gemeindeverwaltung Claußnitz
Burgstädter Straße 52
09236 Claußnitz
Tel. 037202-8060
Fax 037202-80624
gemeindeverwaltung@claussnitz.de