Außenbereichssatzung Stadt Grünhain-Beierfeld Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung "An der Talstraße“ Stadt Grünhain-Beierfeld, OT Waschleithe

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.10.2018 bis 02.11.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung "An der Talstraße“ Stadt Grünhain-Beierfeld, OT Waschleithe, gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Grünhain-Beierfeld hatte am 03.09.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB "An der Talstraße“ Stadt Grünhain-Beierfeld, OT Waschleithe im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB unter Verzicht auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst die Flurstücke der Stadt Grünhain Beierfeld, Gemarkung Waschleithe 89/a, 89/b, 89/c, 89/d, 89/e, 89/f, 89/g, 188, 189/1 vollständig sowie Teile der Flurstücke 89 und 189/2.

In seiner Sitzung vom 03.09.2018 hat der Stadtrat den Entwurf der Außenbereichssatzung "An der Talstraße“ Stadt Grünhain-Beierfeld, OT Waschleithe in der Fassung vom 06/2018 einschließlich Begründung gebilligt und die Planunterlagen, bestehend aus Teil A, Planzeichnung M 1:1.000 sowie Teil B, Text zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Parallel soll die Beteiligung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Der Satzungsentwurf 06/2018, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, liegen in der Zeit

vom  01.10.2018  bis einschließlich  02.11.2018

in der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld, August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld, Bau- und Investmanagement, Zimmer 211,während nachfolgend genannter Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus:

            Montag                       08.00 bis 12.00 Uhr

            Dienstag                     08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

            Mittwoch                     08.00 bis 12.00 Uhr

            Donnerstag                 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

            Freitag                         08.00 bis 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Grünhain-Beierfeld, August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die städtebauliche Satzung unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Der Inhalt der Bekanntmachung, der Entwurf der Außenbereichssatzung und die Entwurfsbegründung werden auf der Internetseite der Stadt Grünhain-Beierfeld unter https://www.beierfeld.de sowie über das Zentrale Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zusätzlich in das Internet eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Grünhain-Beierfeld, den 05.09.2018

Rudler

Bürgermeister                                                 (Siegel)

Kontaktperson

Stadt Grünhain-Beierfeld

Baumanagement

August-Bebel-Straße 79

08344 Grünhain-Beierfeld

Telefon: 03774 / 1532 – 41

Telefax: 03774 / 1532 – 50

E-mail:   annette.boeswetter@beierfeld.de

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

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