Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Aufhebung der „Klarstellungs- und Abrundungssatzung Glasten“
Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.08.2018 der Einleitung des Aufhebungsverfahrens der „Klarstellungs- und Abrundungssatzung Glasten“ zugestimmt.
Die Ausgangssatzung und die Begründung zur Aufhebung liegen in Anwendung des § 34 Abs. 6 gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 3 BauGB vom 08.10. bis einschließlich 08.11.2018 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Flur 2. OG, aus:
montags und mittwochs 7.30 – 11.30 und 12.30 - 15.00 Uhr,
dienstags 7.30 – 11.30 und 12.30 - 18.00 Uhr,
donnerstags 7.30 – 11.30 und 12.30 – 16.00 Uhr,
freitags 7.30 – 11.30 Uhr.
Abweichende Zeiten können mit Herrn Günther, Tel. 034345/70129, vereinbart werden.
Während dieser Zeit können Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Entwurf nebst Begründung ist in dieser Zeit auch auf der Homepage der Stadt Bad Lausick und dem Landesportal Sachsen eingestellt.
Zur Planung liegen bislang keine Stellungnahmen vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können;
- ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können;
- von einer Umweltprüfung durch Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB abgesehen wird;
- die in den abgegebenen Stellungnahmen enthaltenen personenbezogenen Daten nur im Rahmen dieses Verfahrens verarbeitet und gespeichert werden. Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann die Stellungnahme unbeachtlich bleiben (EU-DSGVO).
Bad Lausick, den 21.09.2018
Hultsch
Bürgermeister
Herr Günther, Tel. 034345/70129, Mail: w.guenther@bad-lausick.de