Bebauungsplan Stadt Scheibenberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Scheibenberg "Am Pfarrlehn"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.09.2018 bis 15.10.2018
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Planzeichnung

Bekanntmachung über den Beschluss des Entwurfes, der Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden sowie der planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch zum Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Scheibenberg „Am Pfarrlehn“

Der Stadtrat der Stadt Scheibenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20. August 2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Scheibenberg „Am Pfarrlehn“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A im Maßstab 1:500) und schriftlicher Begründung (Teil B- Text) in der Fassung 07/2018 gemäß 13 i.V.m. § 13b Baugesetzbuch (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) bestätigt und beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Scheibenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20. August 2018 beschlossen, die vollständigen Planunterlagen für die Dauer eines Monats
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich auszulegen.

Der Stadtrat der Stadt Scheibenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20. August 2018 beschlossen, zeitgleich zur öffentlichen Auslegung die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Die Planunterlagen sind außerdem über die Internetseite der Stadt Scheibenberg und dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen im Internet verfügbar zu machen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Scheibenberg „Am Pfarrlehn“ liegt im Rathaus der Stadt Scheibenberg, Rudolf-Breitscheid-Straße 35, Bau- und Liegenschaftsamt,
1. Obergeschoss

in der Zeit vom 13. September 2018 bis einschließlich 15. Oktober 2018

während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag           von   9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag         von   9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag     von   9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag            von   9.00 bis 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Sekretariat des Bau- und Liegenschaftsamtes vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Scheibenberg www.scheibenberg.de unter dem Punkt Aktuelle Bekanntmachungen abrufbar.

Des Weiteren ist eine Beteiligung über dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ möglich.

Scheibenberg, 3. September 2018

Michael Staib Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Scheibenberg

Bau- und Liegenschaftsamt

Rudolf-Breitscheid-Straße 35

09481 Scheibenberg

Herr Bergmann

Tel.: 037349/663-22

Email: a.bergmann@scheibenberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung und Textliche Festsetzungen
  • Begründung - schriftlicher Teil

Informationen

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