Bebauungsplan Stadt Lößnitz Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf Bebauungsplan "eingeschränktes Gewerbegebiet Zwönitzer Straße" in der Fassung vom 08/2018 der Stadt Lößnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.09.2018 bis 12.10.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

der Stadt Lößnitz

Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „eingeschränktes Gewerbegebiet Zwönitzer Straße“ in der Fassung vom August 2018 in der Stadt Lößnitz gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

In der Zeit vom 10.09.2018 – 12.10.2018 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „eingeschränktes Gewerbegebiet Zwönitzer Straße“ in der Fassung vom August 2018 mit Begründung und Umweltbericht in der Stadtverwaltung Lößnitz - Verwaltungsgebäude II, 1. Obergeschoss Korridor Bauamt, Marktplatz 2, 08294 Lößnitz zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

            Montag           09:00 – 12:00 Uhr

            Dienstag         09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

            Mittwoch         geschlossen

            Donnerstag     09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

            Freitag            09:00 – 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.stadt-loessnitz.de -> Aktuelles

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „eingeschränktes Gewerbegebiet Zwönitzer Straße“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an f.rother@stadt-loessnitz.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „eingeschränktes Gewerbegebiet Zwönitzer Straße“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Lößnitz, den 15.08.2018

Alexander Troll

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Rother

Stadtverwaltung Lößnitz

Marktplatz 1

08294 Lößnitz

Telefon: +49 3771/ 5575-40

Fax:       +49 3771/ 5575-68

E-mail:   f.rother@stadt-loessnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Deckblatt
  • Anlage 1_Schalltechnische Untersuchungen
  • Bekanntmachung

Informationen

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