Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/92b „Bohraer Straße Nord-West“
Der Stadtrat Königsbrück hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/92b „Bohraer Straße Nord-West“ in der Fassung vom 26.06.2018, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Die Unterlagen zum Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/92b „Bohraer Straße Nord-West“ in der Fassung vom 26.06.2018 liegen in der Zeit vom 09.08.2018 bis einschließlich 11.09.2018 während der Dienststunden der Stadtverwaltung Königsbrück in 01936 Königsbrück, Markt 20, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des genannten Zeitraumes auch im Internet auf der Seite der Stadt Königsbrück unter https://www.koenigsbrueck.de/buergerservice~/offenlegung-bauleitplanung.html
und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen eingesehen werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 BauGB und § 13 Abs.3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes betrifft das Flurstück Nr. 354/18 der Gemarkung Stenz.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Königsbrück vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Baubauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Heiko Driesnack, Bürgermeister
Stadtverwaltung Königsbrück
Markt 20
01936 Königsbrück
Frau Dreßler
Bauverwaltung
035795 38822